Kärntens „Vierte Gewalt“
Die Medien werden aufgrund ihrer Möglichkeit, durch die Berichterstattung die öffentliche Diskussion und das politische Geschehen zu beeinflussen, auch als vierte Gewalt bezeichnet. Ihre Aufgabe ist es, eine Kontrollfunktion auszuüben. Die Berichterstattung der Kleinen Zeitung im Zusammenhang mit der geplanten Novellierung der Kärntner Landesverfassung entspricht nicht diesem Zweck. Im Demokratiepaket der Dreierkoalition haben sich die …