Kärnten`s Bail-in

Nachdem die Gläubiger der HETA das Erstangebot des Landes Kärnten mit 75 Prozent für die Aufgabe der Haftungen ignoriert haben – sie haben sofort erkannt, dass das Land keinen Plan B hat –, mussten Kaiser & Co jetzt nachbessern. Das Zweitangebot sieht eine de facto Vollbefriedigung der Anleihegläubiger vor, und zwar neben den in der Vergangenheit ausgezahlten Zinsen in der Höhe von durchschnitt­lich 6 Prozent pro Jahr. Die Gläubiger können entweder nach einer Behaltefrist von nur 60 Tagen (!) ihre vom Bund garantierte Nullkuponanleihe wieder verkaufen und erhalten hiefür sofort den Barwert von mehr als 90 Prozent oder nach Ablauf der Laufzeit (13,5 Jahre) 100 Prozent kassieren. Bei den derzeit am Finanzmarkt zu zahlenden Negativzinsen zahlt es sich in jedem Fall aus, die Frist abzuwarten. Die Gläubiger werden daher das Zweitangebot des Landes Kärnten – no na – dankend annehmen. Soviel zum Gerede der Politik, dass man den Schaden möglichst klein halten möchte.

Damit es wegen der Rückzahlung an die Gläubiger zu Lasten der Allgemeinheit zu keinem Aufschrei in der Öffentlichkeit kommt, wird die Abwicklung über einen eigens dafür gegründeten Landesfonds in kostspieliger und komplizierter Form vorgenom­men. Die laufenden Kosten für die Beratung im zweistelligen Millionenbereich (ohne Ausschreibung!) als auch die der Höhe nach noch nicht bekannten Kosten für den Kärntner Ausgleichs-Zahlungs-Fonds (KAF) sind vom Land zu tragen. Für die Ver­schleierung ist offensichtlich kein Rat zu teuer.

LH Peter Kaiser hat nicht nur sein Versprechen gebrochen, und zwar vor einem neuerlichen Angebot die Rechtmäßigkeit der Landeshaftung zu überprüfen, sondern wie ein Finanzkapitalist die Gewinne privatisiert und Verluste sozialisiert.

Da die Akteure der Kenia-Koalition selbst Teil der Erbsünde – unbegrenzte Landes­haftungen für Schulden der Hypo – sind, wollten sie die Causa Prima alternativlos erledigen. Das gelingt umso leichter, weil der Steuerzahler die Rechnung zu zahlen hat und es den Parteien nur darum geht, die „Verantwortung“ dem politischen Geg­ner umzuhängen.

Wenn man schon nicht den Mut und den wirtschaftlichen Hausverstand aufgebracht hat, das Land in einem Sanierungsverfahren zu entschulden, hätte man gleich den Gläubigern die Rückzahlung in Raten anbieten können und sich dabei Kosten in zig­facher Millionenhöhe erspart. Was mich ärgert ist, dass man die Bürger immer wie­der für dumm verkauft. Sich als Retter aufzuspielen, statt die Gläubiger mit ins Boot zu holen (Bail-in), rächt sich als Hypothek für die jetzige und nächste Generation (Bail-out).

Auch wenn in Kärnten die Machtstrukturen und die „Bruder im Geiste“ Politik beson­ders stark ausgeprägt sind, gelten die Normen des Strafgesetzbuches. Zur Erinne­rung: Wenn ein Land nur deshalb nicht zahlungsunfähig wird, weil der Bund ein­springt, liegt eine grob fahrlässige Beeinträchtigung der Gläubiger- (sprich: Steuer­zahler) interessen vor (§ 159 Abs 3 StGB).