Steuersparmodell

Die Entwicklung der Staatsschulden in Österreich kannte in der Vergangenheit nur eine Richtung, und zwar nach oben. Die Zuckerlkoalition will nun mit einer Verwaltungsreform und Sparpakete die Finanzlage des Bundes in den Griff bekommen. Ein frommer Wunsch, wenn man bedenkt, dass schon seit Jahrzehnten über eine Föderalismusreform (Stichwort: Österreich Konvent 2005) diskutiert wird. Es fehlt nicht an Konzepten, es fehlt an politischem Umsetzungswillen. Der Kampf um den Machterhalt zwischen den öffentlichen Körperschaften – Bund, Land, Städte und Gemeinden – führt dazu, dass auch zukünftig die Trennung zwischen Verantwortung und Finanzierung zu jährlichen Wohlstandsverlusten in Milliardenhöhe führen wird. In Anbetracht der Realverhältnisse ist es daher auch nicht verwunderlich, dass der Politsprech von Reformen in Wirklichkeit Steuererhöhungen und Kürzungen im Sozialbereich bedeutet.

Gibt es einen Plan B? Ja! Man müsste nur die politischen Verantwortlichen dazu zwingen, wenn bei Erhöhung der Steuerlast durch die Einführung neuer Steuern, in gleicher Höhe Einsparungen im öffentlichen Bereich umzusetzen. Dann könnte man die Steuermehreinnahmen als Gegenfinanzierung für die notwendige Entlastung der Besteuerung des Faktors Arbeit verwenden.

Am Beispiel der möglichen Einführung einer Erbschaftssteuer wird das Steuersparmodell erörtert: Das in einem Steuersystem, welches nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip ausgerichtet ist, Erben, die für ihren Vermögenszuwachs keinen Beitrag für das Gemeinwohl leisten müssen, ist aus Gerechtigkeitsgründen nicht nachvollziehbar. Bei einem Freibetrag von 1 Million Euro und einem progressiven Steuersatz von 5 % bis 10 % wäre mit einem jährlichen Steueraufkommen von 3 Milliarden Euro zu rechnen. Voraussetzung hierfür ist, eine realitätsnahe Bewertung des Liegenschaftsvermögens.

In der Höhe des Steueraufkommens müsste sich der Bund gesetzlich dazu verpflichten Einsparungen im eigenen Wirkungsbereich vorzunehmen. Die Mittel aus der Erbschaftssteuer könnten dann als Ausgleich für eine spürbare Reduzierung der Lohnnebenkosten verwendet werden. Finanziert durch die Geburtsprivilegierten und darüber hinaus ein Beitrag für mehr Verteilungsgerechtigkeit.

Für die Sanierung der Finanzlage der Republik stehen zwei Optionen zur Verfügung: Entweder durch Steuererhöhungen und Sparpakete oder durch eine zweckgebundene Mittelverwendung samt Einsparungspflicht. Letztere würde die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum stärken. Die jüngst vorgeschlagene Maßnahme des Finanzministers Marterbauer, wonach ab Herbst 2026 in ganz Österreich eine Beleglotterie eingeführt wird, bei welcher die Steuerzahler zu Kontrollzwecken, Rechnungen an das Finanzamt übermitteln können, ist ein Beweis dafür, dass in der Himmelpfortgasse (BMF) noch die Hoffnung vorherrscht mit einem Glücksspiel die Budgetsanierung zu erreichen.