Zum Flughafen Deal

Die Landeshauptstadt will ihren Anteil an der Flughafengesellschaft an die Kärntner Beteiligungsverwaltung (K-BV) abtreten. Begründet wird dies damit, dass sich die Stadt aufgrund der angespannten Finanzsituation keine Zuschüsse für die laufenden Betriebsverluste mehr leisten kann und somit eine Verwässerung ihres Anteiles droht.

Diese Argumentation steht im Widerspruch zur Vertragslage: Im Gesellschaftsvertrag der Flughafengesellschaft ist festgehalten, dass eine Kapitalerhöhung nur durch einen einstimmigen Gesellschafterbeschluss vorgenommen werden kann. Dies bedeutet, dass eine Verwässerung der Anteile der Stadtgemeinde Klagenfurt ohne deren Zustimmung in der Generalversammlung nicht möglich ist. Die K-BV kann als Mehrheitsgesellschafter der Flughafengesellschaft zur Abdeckung von operativen Verlusten dieser ein Darlehen gewähren oder einen Gesellschafterzuschuss leisten. Die Landeshauptstadt in Geiselhaft zu nehmen, schließt die Vertragslage jedoch aus.

Das vorliegende Werthaltigkeitsgutachten („Fairness Opinion“) bestätigt den Abtretungspreis von Null mit der Begründung, dass aufgrund von vorgelegten Planungsrechnungen die Flughafengesellschaft auch in den Jahren 2025 – 2029 Verluste erzielen wird. Da der Wille besteht, den Flughafen Klagenfurt weiter zu betreiben, blieben die stillen Reserven im Liegenschaftsvermögen – 220 Hektar im Speckgürtel der Landeshauptstadt – unberücksichtigt. Das Argument gegenüber der Öffentlichkeit: Die Stadt erhält beim Verkauf der Liegenschaften eine Nachtragszahlung. Stimmt das?

Im Abtretungsvertrag, der nicht im Auftrag der Stadt, sondern der K-BV erstellt wurde, ist vorgesehen, dass

1. wenn die K-BV ihre Anteile an Dritte veräußert, bei zukünftigen Liegenschaftsverkäufen die Stadt lediglich 20 % vom verbleibenden Anteil bei der K- BV erhält (angeführt wird ein Beispiel: Wenn die K-BV 40 % verkauft, erhält die Stadt 20 % von 60 %)

2. der Erlös aus dem Verkauf der nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften für den laufenden Betrieb verwendet werden kann und

3. die Flughafengesellschaft darüber entscheidet, ob Gewinne aus der Veräußerung von Liegenschaftsvermögen an die Gesellschafter ausgeschüttet werden oder nicht.

Verkauft die K-BV 100 % der Anteile an der Flughafengesellschaft an Dritte, geht die Stadt leer aus. Wenn die Flughafengesellschaft alle Liegenschaften verkauft, kann die K-BV Infrastrukturinvestitionen für das Land finanzieren, ohne dass es zu einer Gewinnausschüttung kommt. So viel zur Nachtragzahlung.

Und zu schlechter Letzt: Laut Abtretungsvertrag verbleibt der Anteil der Stadt auch dann bei der K-BV, wenn Lilihill im laufenden Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Ausübung der Call-Option den Prozess gewinnen sollte, d. h. das Land wäre damit 25 % und die Stadt mit 0 % beteiligt.

Fazit: Auch wenn die Stadt mit Finanzproblemen zu kämpfen hat, darf sie einen solchen nachteiligen Vertrag nicht abschließen. Ursprünglich wurde vereinbart, dass sich der Flughafenbetrieb nach fünf Jahren selbst rechnen muss. Und wenn nicht, kann das wertvolle Immobilienvermögen als Standort für Leuchtturmprojekte verwendet werden.