Im Bericht des Finanzreferenten zum Voranschlagsentwurf der Landeshauptstadt Klagenfurt für das Jahr 2024 wird auf die prekäre Finanzsituation verwiesen. „Ohne sofortige Gegenmaßnahmen besteht die Gefahr der zukünftigen Zahlungsunfähigkeit“.
Nur durch die Gewährung interner Darlehen konnte die finanzielle Schicksalsfrage „Sein oder Nichtsein“ aufgeschoben werden. Zahlungsmittelreserven aus dem Gebührenhaushalt (48 Millionen Euro) werden für den Haushaltsausgleich und für Investitionen im Jahr 2024 verwendet. Diese Finanzhilfe hat jedoch ein Ablaufdatum: Einerseits sind die liquiden Mittel der Gebührenhaushalte weitestgehend erschöpft und andererseits beginnt spätestens im Jahr 2026 die Zeit der Rückzahlung der Darlehen (Bau der Kläranlage); eine tickende Zeitbombe.
Seit Jahren wird in der Landeshauptstadt von einer Aufgaben- und Strukturreform gesprochen. Umgesetzt wurde bis dato wenig bis nichts. Das liegt daran, dass die handelnden Personen nicht zur Verantwortung gezogen werden können, wenn diese ihre Versprechungen nicht einhalten. Daher bestimmen parteipolitische Machtspiele die Agenda. Verpflichtungen wie beispielhaft die Einhaltung des österreichischen Stabilitätspaktes oder der Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit stehen nicht auf der Tagesordnung. Das im Voranschlag 2024 ausgewiesene Maastricht-Defizit beträgt 70 Millionen Euro. Mit Strafzahlungen in Millionenhöhe ist zu rechnen.
Ein plakatives Beispiel zur Veranschaulichung: Die Landeshauptstadt hat in der Ära der SPÖ Bürgermeisterin Mathiaschitz im Jahr 2018 die Benediktinerschule um 2,2 Millionen Euro verkauft (6659 m²). Gleichzeitig wurden um 7 Millionen Euro Anteile am Gebäude am Domplatz erworben (3312 m²). Jetzt stellt sich heraus, dass Sanierungskosten in der Höhe von 34 Millionen Euro anfallen. Zum Zeitpunkt des Kaufes klang das so: „Die Schule ist baufällig, am Domplatz übernehmen wir ein saniertes Gebäude“ (Markus Geiger). Bei solchen Transaktionen darf man sich nicht wundern, dass in der Landeshauptstadt der finanzielle Hut brennt. Jetzt hat auch noch der im Bieterverfahren unterlegene Immobilienentwickler Franz Orasch beim Europäischen Gerichtshof eine Klage eingebracht. Es droht neues Ungemach.
Eine spannende Frage ist, welche Maßnahmen die Gemeindeaufsicht aufgrund der selbst diagnostizierten Bankrotterklärung – es droht die Zahlungsunfähigkeit – setzen wird. Zu ihren Aufgaben zählen die Gebarungsprüfung, Revisions- und Kontrolltätigkeiten. Obwohl es fünf vor zwölf ist, gibt es bis dato keine erkennbaren Aktivitäten seitens der Landesaufsicht. Ob dies den politischen Verhältnissen geschuldet ist oder aber der Tatsache, dass das Land selbst keine weiße Weste hat (Schuldenkaiser), ist nicht einschätzbar. Was bleibt, ist die Hoffnung auf die künstliche Intelligenz. Ein KI generiertes Maßnahmenpaket für die Erstellung eines ausgeglichenen Budgets.