„Zerstörungswut“

Der Pressesprecher von Lilihill Gerhard Seifried spricht anlässlich der Einbringung einer Klage der Kärntner Beteiligungsverwaltung (K-BV) gegen die Verpachtung der nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften der Flughafengesellschaft an Lilihill von einer „Zerstörungswut“. Aus der Sicht des Privatinvestors verständlich. Wer lässt sich schon gerne in die Suppe spucken. Ganz anders die Beurteilung aus der Sicht des Steuerzahlers. Es liegt in seinem Interesse, dass es zu einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieses Vertragsabschlusses kommt.

Zum Faktencheck: In der letzten Sitzung des Aufsichtsrates der Flughafengesellschaft haben die von Lilihill entsendeten Mitglieder einem Vertrag zugestimmt, wonach Lilihill 130 ha der nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften für den Zeitraum von maximal 23 Jahren um Euro 32.500,00 pro Jahr pachten kann. Was dies für die Zukunft des Flughafens bedeutet ist offenkundig. Verzicht auf Einnahmen, die für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur notwendig wären. Würde man nämlich diese Fläche als Baurecht vergeben, könnte man mit einem jährlichen Baurechtszins in der Höhe von mehreren Millionen Euro rechnen.

Landeshauptmann Peter Kaiser hat öffentlich erklärt, dass er davon ausgeht, dass vor den Verhandlungen mit Lilihill der Pachtvertrag aufgehoben wird. Da dies nicht der Fall war, musste die K-BV eine Klage gegen den Vertragsabschluss einbringen, widrigenfalls man dem Geschäftsführer den Vorwurf eines Verstoßes gegen die Sorgfaltspflicht machen könnte. Zu überprüfen ist u.a., ob dieses Rechtsgeschäft ohne Beschluss der Generalversammlung, in welcher Lilihill kein Stimmrecht hätte, zulässig war und ob es sich um eine verbotene Einlagenrückgewähr zugunsten von Lilihill handelt.

Dass jetzt die SPÖ im Zusammenhang mit der Klagseinbringung von einem unkoordinierten Alleingang – gemeint offensichtlich der ÖVP – redet, widerspricht der Faktenlage. Durch die Verhinderung der Ziehung der Call-Option verbessert sie weiters die Verhandlungsposition von Franz Orasch.

Jedem, der sich für die Interessen der Steuerzahler einsetzt, ist die Haltung von Peter Kaiser nicht nachvollziehbar. Zuerst hat er sich für nicht zuständig erklärt, und dann diskreditiert er den einzig richtigen Schritt der K-BV. Dessen Geschäftsführer Martin Payer ist Respekt zu zollen, weil er trotz Anfeindungen bei seiner Linie verbleibt: Flughafen first und Immobilienentwicklung unter fremdüblichen Bedingungen – inklusive Ausschreibung – second.

Ich habe dem Landeshauptmann in einem persönlichen Gespräch noch vor der Teilprivatisierung im Jahr 2018 darauf aufmerksam gemacht, dass man die nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften in eine eigene Gesellschaft ausgegliedert, um allfällige Begehrlichkeiten der Privatinvestoren hintanzustellen. Dies hat er als nicht notwendig erachtet, weil vertraglich ein Zugriff auf diese Liegenschaften ohne Zustimmung des Landes nicht möglich ist. Umso verwunderlicher ist mir die jetzige Rolle des Landeshauptmannes in der Causa Flughafen.

Im Gesellschaftsvertrag der Flughafengesellschaft ist vorgesehen, dass im Falle der Liquidation der Gesellschaft die Veräußerungserlöse aus dem Verkauf der Liegenschaften (215 ha) den Altgesellschaftern – Land Kärnten und Landeshauptstadt Klagenfurt – zufließen. Wird die Verfügungsmacht über einen Teil der wertvollen Liegenschaften durch generationsübergreifende Verträge blockiert, so geht dies zu Lasten der öffentlichen Hand. Dies käme einer Selbstbeschädigung gleich.