Der Landesrechnungshof hat 2020 die zwei Jahre zuvor durchgeführte Teilprivatisierung des Flughafens Klagenfurt überprüft. Das Ergebnis war für den Steuerzahler ernüchternd: Kein Kaufpreis, keine Mindeststandards für die Zuschlagskriterien, Falschinformationen, fehlende Unternehmensbewertung etc. Wer glaubt, dass die Politik aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt hat, der irrt.
Jetzt werden wieder hinter den Kulissen Verhandlungen mit Lilihill geführt, ohne die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Trotz strenger Geheimhaltung sind die Eckpunkte der Wünsche des Privatinvestors bekannt geworden. Um zu vermeiden, dass nicht neuerlich eine Entscheidung zulasten der Allgemeinheit gefällt wird, wäre es sinnvoll, noch vorher an den Landesrechnungshof folgende Fragen zu stellen:
1. Haben die Minderheitsgesellschafter – Land Kärnten und Landeshauptstadt Klagenfurt a. W. – in den letzten vier Jahren, so wie dies der Pressesprecher von Lilihill Gerhard Seifried behauptet, tatsächlich die Umsetzung des Strategieplanes, der der Teilprivatisierung im Jahr 2018 zugrunde lag, verhindert?
2. Ist der Abzug eines Projektgewinnes von 15 Prozent der Projektsumme (78 Millionen Euro) für Lilihill bei der Bewertung der nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften der Flughafengesellschaft fremdüblich?
3. Müsste man nicht bei einem de facto Insichgeschäft – Lilihill als Mehrheitsgesellschafterin der Verkäuferin und gleichzeitig auch Käuferin – eine Ausschreibung vornehmen?
4. Entspricht der Kaufpreis von 20,00 Euro/m² für 9 ha für das geplante Kasernenprojekt – Widmung inklusive – Vergleichswerten?
5. Wäre für den Fall, dass die Flughafengesellschaft die Nutzbarmachung der nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften durch Baurechtsverträge selbst vornimmt, durch den Baurechtszins – 0,50 Euro/m²/Monat; 50 ha – der Bestand des Flughafenbetriebes langfristig abgesichert?
6. Führt die geplante Änderung der Call Option (Rückabwicklung) – Ausübung nur wenn in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Passagierzahl von 100.000 unterschritten wird, keine Option bei Betriebsunterbrechungen und -einschränkungen – zu einer de facto Aufhebung der Betriebspflicht für Lilihill?
7. Soll man Vermögenswerte des Landes und der Landeshauptstadt Klagenfurt a. W. verschleudern, nur weil man selbst nicht in der Lage ist, einen aufgelegten Elfmeter -Liegenschaftsvermögen im Speckgürtel der Landeshauptstadt – zu verwerten (Plan B)?
Aus Fehlern der Vergangenheit zu lernen ist ein Zeichen von Intelligenz. Verwaltet man fremdes Vermögen (Steuerzahler) gilt das Sorgfaltsprinzip. Dieses schließt Unintelligenz aus. Sich darauf zu verlassen, dass die Kontrollinstanzen immer ein Auge zudrücken, wenn man den Sorgfaltsmaßstab – Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit – verletzt, bleibt eine gefährliche Spekulation. Die Akteure auf Seiten der öffentlichen Hand wären in der Causa Flughafen daher gut beraten, vor ihrer Entscheidung die Stellungnahme des Landesrechnungshofes zu den obigen Fragen einzuholen.