Logische Schlussfolgerung:
Wer jetzt versucht, den Fehler der Teilprivatisierung aus dem Jahr 2018 (kein Kaufpreis, kein Bewertungsgutachten etc.) durch einen neuen Fehler zu kompensieren (de facto Aufgabe der Betriebspflicht, Privatisierung der Gewinne etc.), macht einen zweiten Fehler. Übt man nämlich die Call-Option aus, könnte man mit dem Baurechtszins den Flughafenbetrieb langfristig absichern; für die Entwicklung des Wirtschafts- und Tourismusstandortes Kärnten eine unverzichtbare Infrastruktur. Die Ausübung der Call-Option ist somit zu empfehlen. Warum man z.B. für die geplante Errichtung einer Kaserne am Flughafenstandort einen Privatinvestor zwischenschalten möchte, bleibt unergründbar.