Auch in Corona Zeiten kommt die Macht der Konzerne nicht zu KURZ. Ob Milliardenhilfen, von denen die KMU nur träumen können, oder aber Zugeständnisse, die wettbewerbs- und verfassungswidrig sind.
Im 2. Lockdown müssen die Lebensmittelkonzerne selbstverständlich offen bleiben, um die Grundversorgung für die Bevölkerung sicherzustellen. So weit so klar. Warum der Gesetzgeber ihnen erlaubt, dass sie auch ihr typisches Sortiment verkaufen können, obgleich er bereits im 1. Lockdown gesehen hat, dass vor Ostern der Non-Food-Bereich erheblich ausgeweitet wurde, bleibt ein Rätsel. Allein die gesetzliche Formulierung “typisches Sortiment” ist ein schwammiger und unbestimmter Rechtsbegriff, der alles offen lässt.
In Österreich beherrschen drei Konzerne rund 80 Prozent des Lebensmittelmarktes. Diese Konzentration wurde von der Wettbewerbsbehörde in der Vergangenheit durchgewunken, und stellt sich die Frage, warum man so eine Institution überhaupt braucht. Kein Wunder, dass die Preise für Lebensmittel im Vergleich zu Deutschland um 20 Prozent höher sind und die Marktmacht dazu führt, dass die Zulieferanten nur dann überleben können, wenn sie unter widrigsten Umständen produzieren.
Das Ergebnis dieser Machtkonzentration lässt sich am Schweinesystem festmachen: 0,7 m² Stellfläche, mit Spalten durchzogene Betonböden ohne jeden Einstreu, Schwanzkupierung und eine Lebensdauer von maximal sechs Monaten. Wer in Österreich das Pech hat ein Mastschwein zu sein, ist ein armes Schwein. Dazu gehören auch die Lieferanten, die, um das Preisdiktat der Lebensmittelkonzerne erfüllen zu können, keine andere Wahl haben.
Weil das Prinzip der Gewinnmaximierung keine Obergrenze kennt, werden jetzt kurz vor Weihnachten in den großen Lebensmittelmärkten verstärkt Elektrogeräte, Kinderspielzeuge, Bekleidung, Fernseher etc. angeboten. Sie nutzen die Gunst der Stunde. Dass der Gesetzgeber bewusst in Kauf nimmt, dass die Menschen während des Lockdowns Weihnachtseinkäufe in Lebensmittelmärkten tätigen und somit die Gefahr der Ansteckung vergrößert wird, steht im krassen Widerspruch zur Pandemieeindämmung. Die stationären Handelsbetriebe müssen geschlossen bleiben und können nur zuschauen, wie schön langsam ihre Existenz und jene ihrer Mitarbeiter vernichtet wird.
Was die Regierung unter dem Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes versteht, ist nicht ergründbar. Den postdemokratischen Aktionisten geht es auch nicht um die Sache, sondern um ihre Vermarktung, wobei sie von den Medien, die sie vorher gefüttert haben, Unterstützung erhalten.
Die Argumentation der Lebensmittelkonzerne, wonach ihnen das Recht zusteht, den Non-Food-Bereich zu forcieren, und zwar unter Hinweis auf die verfassungsrechtlich garantierte Erwerbsfreiheit, ist in Zeiten der Pandemie nicht schlüssig. Was soll ein Einzelhändler sagen, wenn sein Geschäft behördlich geschlossen wird, um die Infektionszahlen zu senken und gleichzeitig sieht, wie die Parkplätze vor den großen Lebensmittelgeschäften voll sind und sich vor den Kassen Warteschlangen bilden.
Und wer den Weihnachtseinkauf nicht in den Lebensmittelgeschäften erledigt, bestellt seine Geschenke im Internet. Auch da kassieren die Konzerne ab, wobei ihnen der Betrug an der Allgemeinheit (Steueroasen) durch den Steuergesetzgeber ermöglicht wird.
Wenn man sich die Frage stellt, warum diese Ungleichbehandlung erfolgt, muss man sich nur daran erinnern, dass früher führende Politiker, wie beispielhaft Klima, Gusenbauer, Pröll und Glawischnig nach ihrem Ausscheiden Spitzenpositionen bei Konzernen erhalten haben. Ob dies ihrer Qualifikation geschuldet oder aber ein Dankeschön für Ihre Willfährigkeit während ihrer aktiven politischen Tätigkeit war, bleibt dahingestellt.
Bis wir in Österreich ein glückliches Schweineleben haben, wird es noch eine Weile dauern. Vielleicht gibt es irgendwann einmal eine Impfung gegen das Virus der maßlosen Gier.