Sehr geehrter Herr Landeshauptmann,
die Lilihill-Gruppe möchte ihre Anteile an der Klagenfurter Flughafengesellschaft erhöhen und weitere Verbesserungen im Zusammenhang mit der Call Option (Rückabwicklung) erwirken. Für den Anteilsverkauf ist ein Regierungsbeschluss notwendig. Als Chef der Landesregierung sind Sie verpflichtet, Ihre Tätigkeit nach den Maßstäben der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit auszurichten (Art 126b Abs 5 B-VG). Der Landesrechnungshof hat die Teilprivatisierung des Flughafens Klagenfurt – für seine Verhältnisse – scharf kritisiert und ist deshalb für die weitere Vorgangsweise eine besondere Sorgfaltspflicht geboten.
Bevor Sie Ihre Entscheidung treffen sollten Sie zum Wohle der Allgemeinheit 3 Fragen beantworten:
- Der Landesrechnungshof hat aufgezeigt, dass es das Land Kärnten verabsäumt hat, eine Regelung darüber zu treffen, wie die rund 12,7 Millionen Euro zuzüglich Zinsen, die das Land Kärnten der Flughafengesellschaft in den Jahren 2004 – 2010 als Zuschüsse für Marketingmaßnahmen gewährt hat, und die von den betroffenen Fluglinien als mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfen zurückgezahlt werden müssen, rückabgewickelt werden sollen. Ist es aus Ihrer Sicht gerechtfertigt, dass nicht derjenige, der die Zahlung geleistet hat, von der Rückzahlung profitiert sondern die Lillihil-Gruppe als nunmehriger Mehrheitseigentümerin der Flughafengesellschaft, die dazu nichts beigetragen hat?
- Die Klagenfurter Flughafengesellschaft verfügt über ein Liegenschaftsvermögen von rund 219 ha. Dieses ist in der Bilanz mit 2,03 Euro /m² bewertet. Sind sie der Meinung, dass die Übertragung von stillen Reserven in zigfacher Millionenhöhe auf den Privatinvestor ohne Bezahlung eines Kaufpreises gerechtfertigt ist?
- Der Geschäftsführer der Kärntner Beteiligungsverwaltung, Herr Martin Payer, rechtfertigt die Nachverhandlungen – im Klartext: Besserstellung für die Lilihill-Group – damit, dass man dem Investor mehr „unternehmerische Freiheit geben muss“. Sind Sie der Meinung, dass eine Privatisierung von 74,9 % nicht ausreichend ist um unternehmerisch frei zu handeln?
Ich hoffe, dieses Mal eine Rückäußerung von Ihnen zu bekommen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Johann Neuner