Zur Kärntner Politik: Abflug bitte!

Sowohl die Teilprivatisierung des Klagenfurter Flughafens als auch die Veräußerung der Seeliegenschaft am Ossiacher See sind Beispiele dafür, dass unsere Landes­politiker ihre Verpflichtung, mit Landesvermögen sparsam, wirtschaftlich und zweck­mäßig umzugehen, nicht ernst nehmen. Die Sorgfaltspflicht im öffentlichen Bereich scheint ein Fremdwort zu sein.

Jetzt hat auch der Landesrechnungshof festgestellt, dass weder das Land Kärnten noch die Stadt Klagenfurt als ehemalige Alleineigentümer der Kärntner Flughafenbetriebsgesellschaft anlässlich der Teilprivatisierung eine finanzielle Gegenleistung erhalten haben. Der Beitritt der Lilihill-Capital Beteiligung GmbH erfolgte im Rahmen einer Kapita­lerhöhung zum Nominalbetrag ohne Aufzahlung. Mit einem Betrag von 3,5 Millionen Euro hat sich Lilihill mit 74,9 % an der Flughafengesellschaft beteiligt. Die Anteile der Altgesellschafter wurden von 100 % auf 25,1 % verwässert.

Das buchmäßige Eigenkapital zum 31.12.2017 betrug rund 13,7 Millionen Euro. Zum Zeitpunkt der Teilprivatisierung war die Flughafengesellschaft Eigentümerin von Liegen­schaften im Ausmaß von rund 218,7 ha, deren Buchwert in der Bilanz zum 31. Dezember 2017 lediglich rund 10,8 Millionen Euro betrug. Allein die 40 ha nicht betriebs­notwendigen Liegenschaften haben einen Verkehrswert von zumindest 28 Millionen Euro und haben sich die Alteigentümer für die Erreichung der Ziele des Strategie­plans bereits im Beteiligungsvertrag verpflichtet, einer Veräußerung zuzustimmen. Dies obwohl die Politiker stets behauptet haben, dass eine Entscheidung über eine solche Transaktion erst nach einer öffentlichen Diskussion stattfinden soll. Eine Irreführung, die von den Regionalmedien aufgrund der guten Beziehungen zur Landespolitik nicht einmal ansatzweise aufgegriffen wird.

Dass bei der Teilprivatisierung von ursprünglich 14 Bewerbern nur ein Bewerber übrigblieb und im Vergabeprozess eine Vorgabe fehlte, was in einem solchen Fall zu tun ist, hat offensichtlich auch niemanden gestört.

Schwerwiegender ist die Kritik des Landesrechnungshofes das von den sieben qualitativen Subkriterien für die Auswahl des Bestbieters, bei fünf Kriterien Beurteilungs­aspekte fehlten und somit keine Anhaltspunkte für die Bewertungs­kommission für eine objektiv nachvollziehbare Punktevergabe und damit transparente Beurteilung des Auswahlprozesses vorlagen.

Weiters hat der Landesrechnungshof noch festgestellt, dass im Rahmen des gesamten Teilprivatisierungsprozesses keine Analyse und Plausibilisierung der Kapital­beteiligung anhand der vorliegenden Unternehmens- und Grundstücks­bewertungsgutachten erfolgte. Starker Tobak! In der Privatwirtschaft würde dies das Ende für die handelnden Personen sein.

Wer glaubt, dass das schon alles ist, der irrt sich. Der Landesrechnungshof hat auch aufgezeigt, dass die Flughafengesellschaft vom Land Kärnten in den Jahren 2004-2010 Zuschüsse in der Höhe von 22 Millionen Euro erhalten hat, um mit Sondertarifen finanzielle Anreize für Fluggesellschaften zu schaffen. Die Europäische Kommission hat diese Vorgangsweise als wettbewerbswidrig eingestuft und bereits im Jahr 2013 eine Überprüfung vorgenommen. Das Ergebnis war, dass die Zuschüsse, die aus öffentlichen Mitteln stammten, eine mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe darstellten. Die betroffenen Fluglinien – Ryanair und TUI Fly – mussten die erhaltenen öffentlichen Mittel in der Höhe von 12,7 Millionen Euro zuzüglich Zinsen zurückzahlen. Das Geld liegt derzeit auf einem Treuhandkonto. In der Bilanz der Flughafengesellschaft zum 31. Dezember 2017 scheint dieser Rückforderungsanspruch noch nicht auf.

Dass die öffentliche Hand anlässlich der Teilprivatisierung – zu diesem Zeitpunkt hat jeder Laie schon gewusst, dass eine Rückzahlungsverpflichtung aufgrund der Wettbewerbs­widrigkeit bestand – keine Vorkehrung dafür traf, dass dieses Geld von der Flughafengesellschaft zurückzuzahlen ist, entspricht inhaltlich der Vorgangsweise bei dem Hypo-Vergleich mit dem Bund. Auch in diesem Fall wurde auf eine Besserungs­klausel vergessen. Die Auswirkungen für den Steuerzahler: Er zahlt zu 100 % die Zuschüsse und die Lilihill Capital Beteiligung GmbH freut sich über den Rückfluss in der Höhe von 74,9 % von 12,7 Millionen Euro zuzüglich Zinsen, ohne dafür einen Beitrag geleistet zu haben.

Wer glaubt das die Teilprivatisierung der Flughafengesellschaft ein Betriebsunfall war, der irrt. Im vorigen Jahr hat die SIG-Seeliegenschaftengesellschaft Kärnten Verwaltungs GmbH das Feriendorf am Ossiacher See im Ausmaß von 28.615 m² um 4,7 Millionen Euro an die GPH Real Estate GmbH veräußert. Das entspricht einem Quadratmeterpreis von rund 164 Euro.

Die Käuferin hat sich verpflichtet, den touristischen Betrieb für die Dauer von fünf Jahren fortzuführen und zur Steigerung der Attraktivität des Standortes, eine Investition in der Höhe von rd. 23,4 Millionen Euro (inklusive Umsatzsteuer) vorzunehmen. Sollte die Käuferin dieser Verpflichtung nicht nachkommen, wurde eine Pönale von 10.000,00 Euro pro Monat im Falle der Nichtdurchführung der Investitionen und eine Pönale von 100.000,00 Euro im Falle der Verletzung der Betriebspflicht pro Saison vereinbart.

Den Medienberichten ist zu entnehmen, dass die Käuferin an diesem Standort eine Appartementanlage und Hotelsuiten errichten möchte. Unter der Annahme, dass mit dem Baubeginn im nächsten Jahr begonnen wird, beträgt die Pönale für die Käuferin im Falle der Aufgabe der touristischen Nutzung, maximal 960.000,00 Euro. Auf den Quadratmeter umgerechnet beträgt der Kaufpreis bei Aufgabe der touristischen Nutzung 198,00 Euro.

Die Immobilienexperten gehen für Seeliegenschaften am Ossiacher See von einem Kaufpreis von 800,00 – 1.200,00 Euro pro Quadratmeter aus.

Ein Themenschwerpunkt unseres Landeshauptmanns ist der freie Seezugang für alle Bürger. Mit dem Verkauf der Seeliegenschaft am Ossiacher See wurde genau das Gegenteil erreicht. Das Strandbad, welches von der Öffentlichkeit genutzt werden konnte, gehört mit Sicherheit der Vergangenheit an.

Inwieweit die SIG den Verkauf dieser wertvollen Seeliegenschaft beworben und potenzielle Interessenten direkt angesprochen hat, ist mir nicht bekannt. Inwieweit die Anbieter davon in Kenntnis waren, welche Auflagen sie erfüllen müssen und wie hoch die Pönalzahlungen ausfallen würden, entzieht sich ebenfalls meiner Kenntnis. Betreffend des Bieterprozesses und der Auswahlkriterien liegen mir keine Unterlagen vor.

Die sozialdemokratische Politik in Kärnten trägt mit Unterstützung der Türkisen die Handschrift der Privatisierung zulasten der Allgemeinheit, und zwar nach dem Motto „Koste es was es wolle“. Da der Verkauf über Tochtergesellschaften des Landes er­folgt, gibt es keine Transparenz und müssen diese Millionentransaktionen auch nicht vom Landtag genehmigt werden. Diese gewählte Rechtskonstruktion führt dazu, dass sich die Mitglieder der Kärntner Landesregierung ihren Pflichten, die Geschäfte emsig und redlich zu besorgen (§1009 ABGB) und die gesamte Tätigkeit nach den Maßstäben der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit auszurichten (Art. 126 b Abs. 5 B-VG), wobei der Prüfungsmaßstab des Rechnungshofes als Gebot für die Voll­ziehung unmittelbar anzuwenden ist, entledigen.

Zum Ergebnis der Privatisierung von Landesvermögen in Kärnten fallen einem nur die letzten Worte des Teufels im Jedermann ein:

Die Welt ist dumm, gemein und schlecht

Und geht Gewalt allzeit vor Recht,

Ist einer redlich, treu und klug,

Ihn meistern Arglist und Betrug.

Die gesetzlichen Lücken bei der Abwicklung von Millionendeals über Landesgesell­schaften werden die Landespolitiker auch weiterhin nicht schließen. Lilihill und GPH Real Estate GmbH sind gelandet. Um die Frequenz des Klagenfurter Flughafens ohne wettbewerbswidrige Subventionen zu steigern, könnten unsere Kärntner Landes­politiker freiwillig abfliegen.

PS: Als sozial denkender Mensch dem Landeshauptmann Peter Kaiser ins Stammbuch geschrieben: Das tut man nicht!