Jetzt wurden aufgrund der Beharrlichkeit der Opposition Teile der Verträge, die im Zusammenhang mit der Privatisierung des Klagenfurter Flughafens abgeschlossen wurden, veröffentlicht. Das Ergebnis für den Steuerzahler: Schlimmer als es zu befürchten war! Weder das Land Kärnten noch die Landeshauptstadt haben einen Cent erhalten. Im Gegensatz dazu hat die Lilihill Capital Beteiligung GmbH, die neue Mehrheitsgesellschafterin des Klagenfurter Flughafens, den Dreifach-Jackpot geknackt.
Jackpot Nr. 1:
Der Beitritt erfolgte nicht durch den Erwerb von Anteilen der Altgesellschafter, sondern im Rahmen einer Kapitalerhöhung. Und zwar ohne Leistung eines Agios. Hiebei kam es zu einer Verwässerung der Anteile der Altgesellschafter. Letztere besitzen in der Summe nicht mehr 100 %, sondern lediglich 25,1 %.
Der Verzicht eines Aufgeldes (Agio) wäre nur dann gerechtfertigt gewesen, wenn die Gesellschaft weder über Gewinnvorträge noch über stille Reserven verfügt hätte. Beides ist jedoch nicht der Fall. Die Kärntner Flughafen Betriebsgesellschaft mbH weist zum 31. Dezember 2017 Kapital- und Gewinnrücklagen in der Höhe von 12,6 Millionen Euro auf. Die stillen Reserven im Grundvermögen betrugen geschätzte 28 Millionen Euro (40 ha nicht betriebsnotwendige Liegenschaften). Das nennt man – abhängig davon, auf welcher Seite man steht – Verhandlungsgeschick oder Vermögensverschleuderung.
Jackpot Nr. 2:
Die Gesellschafter haben sich verpflichtet, ihre Stimmrechte so auszuüben, dass der – der Öffentlichkeit nicht bekannte – Business- und Strategieplan umgesetzt werden kann. Zu diesem Zweck dürfen die nicht betriebsnotwendigen Immobilien – im Vertrag als “brachliegendes Kapital” bezeichnet – veräußert werden (Punkt 4.2.). Und die Eigenkapitalbremse – Verbot von Ausschüttungen – wurde mit 10 % der Bilanzsumme festgeschrieben (Punkt 7.1.). Bei einer bereits bestehenden Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2017 von 47,6 % keine anspruchsvolle Flughöhe.
Jackpot Nr. 3:
Die Lilihill Capital Beteiligung GmbH hat nicht nur für die Gewinn- und Kapitalrücklagen sowie die stillen Reserven im Anlagevermögen keinen Cent bezahlt, sondern kommt ihr auch im Rahmen der Eigenkapitalerhöhung die Rolle der Chefpilotin zu. Dies deshalb, da der Aufbringung eines Gesellschafterzuschusses durch die Lilihill Capital Beteiligung GmbH in der Höhe von rd. 4,6 Millionen Euro, die Verpflichtung der Altgesellschafter (Land Kärnten und Landeshauptstadt Klagenfurt), ihre Förderzusagen aus der Vergangenheit – nicht rückzahlbare Zuschüsse in der Höhe von 4,1 Millionen Euro für Investitionen in den Jahren 2018 und 2019 – aufrecht zu erhalten, gegenübersteht (Punkt 11.8.1.); dies trotz Reduzierung ihrer Beteiligung auf 25,1 %.
Da es sich bei dem Zuschuss vom Land und der Stadt wirtschaftlich betrachtet um Eigenkapital handelt, entfällt auf die Lilihill Capital Beteiligung GmbH 10,1 Millionen Euro; nämlich 3,5 Millionen Euro auf die Gesellschaftsanteile und 6,6 Millionen Euro auf die aliquote Beteiligung an den von ihr zu leistenden Gesellschafterzuschuss und dem Investitionszuschuss der öffentlichen Hand (74,9 %). Dies bei einem Kapitaleinsatz von 8,1 Millionen Euro.
Fazit: Die Privatisierung der Flughafengesellschaft ist ein Beispiel dafür, wie man nicht vorgehen darf, wenn man die Interessen des Steuerzahlers zu vertreten hat. Die Lilihill Capital Beteiligung GmbH hebt ab und für den Bürger bleibt lediglich die schon bereits bekannte Einsicht, dass es für Politiker keine Verantwortung gibt. Sie können mit dem Ihnen anvertrauten Treuhandvermögen der Bevölkerung tun und machen was sie wollen. Im konkreten Fall mit einer Verwässerung ihrer Gesellschafterposition und Verzicht auf die Abgeltung von Eigenkapital und stiller Reserven im Grundvermögen – offensichtlich als Eingeständnis für ihre eigene Unfähigkeit! Und das man wesentliche Teile der Vereinbarung der Öffentlichkeit vorenthält lässt auch nichts Gutes erahnen. Vermutlich wurde auch das Schicksal der Klagenfurter Messe schon lang besiegelt.
Die politische Sanktionslosigkeit ist die Eintrittskarte für ein “Immer weiter so”.