Die Rechtsanwaltskammer für Kärnten hat gestern den Bundesminister Dr. Josef Moser zu einem Vortrag in Klagenfurt eingeladen. Bei diesem habe ich an ihn die Frage gestellt, ob er unseren Landespolitikern den Rat erteilen würde, mit dem Bund Nachverhandlungen in der causa Hypo zu führen. Dies unter Hinweis darauf, dass sich die Parameter, von denen man bei der damaligen Verhandlung ausging, wesentlich geändert haben. Statt einem Verwertungserlös von 5 Milliarden Euro wird die HETA, die Abbaubank der Hypo, unter dem Strich mehr als 10 Milliarden erwirtschaften.
Der Minister hat geschickterweise diese Frage an den anwesenden Landesrat DI Christian Benger weitergereicht. Einleitend hat dieser erklärt, dass er Forstwirt ist und kein Finanzökonom. Da mit dem Bund vereinbart war, dass das Land Kärnten 10 % der zum damaligen Zeitpunkt aushaftenden Haftungen für Verbindlichkeiten der Hypo zu übernehmen hat – diese betrugen 12 Milliarden Euro – ergab sich ein Beitrag von 1,2 Milliarden Euro. Es ist nicht sein Stil, im Nachhinein „nachzuwassern“.
Als ich den Landesrat darauf aufmerksam gemacht habe, dass das Land Kärnten keine Haftung sondern lediglich eine Ausfallsbürgschaft für die Schulden der Hypo übernommen hat, war Schweigen im Walde angesagt.
Leider ist es Tatsache, dass man Vernunft und Verantwortung von Politikern nicht einfordern kann. Die beharrliche Weigerung unserer Landespolitiker, mit dem Bund in Nachverhandlungen zu treten, darf und kann jedoch nicht an politischen Sandkastenspielen scheitern. Die Zukunftskoalition greift dieses Thema deshalb nicht auf, weil der politische Mitwerber dies als Eingeständnis eines Fehlers verwerten könnte. Dabei gerät auch in Vergessenheit, dass bei der ersten Verhandlungsrunde, bei welcher die Karten für das Land Kärnten noch deutlich schlechter waren, der Bund bereits bereit war, auf 400 Millionen Euro zu verzichten, sodass die gesamte Hypo-Erblast mit lediglich 800 Millionen festgeschrieben wurde.
Wenn man mit Verstand an die Sache herangeht, könnte folgende Argumentationshilfe hilfreich sein: Im Zivilrecht gibt es die Möglichkeit einer Irrtumsanfechtung. Wenn die Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Abschlusses davon ausgegangen sind, dass der Beitrag des Landes Kärnten daran zu messen ist, wieviel die HETA als Verwertungserlös erzielt und sich nunmehr herausstellt, dass dieser doppelt so hoch ist als angenommen, kann der Vertrag vom Land Kärnten gegenüber dem Bund angefochten werden (§ 872 ABGB). Es geht somit nicht um „nachwassern“, sondern um eine rechtliche Beurteilung, ob der damals zustande gekommene Vertrag aufgrund der geänderten Umstände das Land nicht dazu zwingt, eine Nachbesserung zu fordern. Eine Nachbesserungsklausel wurde sogar im Vertrag mit den Bayern festgeschrieben.
Die Übernahme der Ausfallsbürgschaft heißt, dass der Bürge erst dann zur Kassa gebeten wird, wenn die Gläubiger nicht aus der Verwertung des Vermögens des Schuldners befriedigt werden können. So gesehen war der Zeitpunkt der Vereinbarung mit dem Bund aus der Sicht des Landes Kärnten viel zu früh gewählt.
Als Bürger des Landes Kärnten darf man sich erwarten, dass unsere Landespolitiker alles daran setzen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Und dazu gehört auch „nachwassern“…