Flughafen Klagenfurt: Der Rückzahlungspoker

In der Vergangenheit hat die öffentliche Hand im Rahmen der Liberalisierung des Flugverkehrs Regionalflughäfen massiv unterstützt. Der Flughafen Klagenfurt hat vom Land Kärnten Zuschüsse in Millionenhöhe erhalten. Allein für das Anwerben von TUI Fly ist ein Betrag von 12,7 Millionen Euro an die Flughafengesellschaft geflossen, der als Zuschuss und Vergünstigung an die Fluggesellschaft weitergeleitet wurde. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt in letzter Instanz diese Unterstützungszahlung als wettbewerbswidrig eingestuft. Die Konsequenz ist, dass der sich auf einem Treuhandkonto befindliche Betrag in den nächsten Tagen an die Flughafengesellschaft zurückgezahlt wird.

Aktuell ist ein Streit um die Frage entbrannt, wem die 12,7 Millionen Euro zustehen. Ein Faktencheck für die Beurteilung der Lage:

Ursprünglich wurden die Verträge mit den Billigfluglinien zwischen der Flughafengesellschaft bzw. deren Tochtergesellschaft und den low-cost carriers abgeschlossen. Finanzreferentin Gaby Schaunig pocht jetzt darauf, dass 90 % der zurückbezahlten Summe an das Land Kärnten und der Rest an die Flughafengesellschaft, die Landeshauptstadt und die Kärnten Werbung überwiesen werden sollen. Sie verweist auf eine Vereinbarung, die bis dato nicht – wie so oft in der causa Flughafen – offengelegt wurde. Gerüchteweise existiert ein Treuhandvertrag, der im Jahr 2020 zwischen LILIHILL und dem Land Kärnten abgeschlossen und in welchem der obige Aufteilungsschlüssel festgeschrieben wurde. Als „Reparatur“ der unprofessionellen Teilprivatisierung im Jahr 2018, weil angeblich ohne dieser Vereinbarung der Rückfluss zu schlechter Letzt auch transaktionsrelevant gewesen wäre.

Vor Monaten war die Flughafengesellschaft nicht mehr in der Lage die Zahlungen an die Mitarbeiter zu leisten. Jetzt will die Finanzreferentin, die in der Vergangenheit vom Land geleisteten, nicht rückzahlbaren Zuschüsse, an die Flughafengesellschaft von dieser zurückfordern, um sie für die Finanzierung von Kindergartenprojekten zu verwenden. Statt die Übergewinne der Kelag – dem Stromkunden sei Dank – für diese Investitionen heranzuziehen, riskiert die Finanzreferentin mit ihrem Rückzahlungspoker die Zukunft der Flughafengesellschaft. Wie soll das Ziel, den Flughafen in den nächsten Jahren auszubauen, ohne dass diesbezüglich liquide Mittel zur Verfügung stehen, erreicht werden?

Weil es um nicht weniger als um das wirtschaftliche Überleben einer wertvollen Infrastruktur im Land geht, eine juristische Anmerkung:

Wenn jetzt die in der Vergangenheit geleisteten, nicht rückzahlbaren Zuschüsse, an den Eigentümer fließen, stellt sich die Frage, ob es sich dabei nicht um eine unrechtmäßige Einlagenrückgewähr handelt und somit die Vereinbarung zwischen LILIHILL und dem Land nichtig wäre.

Die Vereinbarung ist offenzulegen und juristisch auf Herz und Nieren zu überprüfen; weitere Stichworte: verdeckte Gewinnausschüttung und Gläubigerbegünstigung.

Dem Wunsch der Finanzreferentin steht die Sorgfaltspflicht der Geschäftsführung gegenüber. Auch wenn das Ergebnis aus der Sicht der Flughafengesellschaft negativ ausfällt, gehört die Absicherung der Finanzlage der Tochtergesellschaft zum Pflichtenkatalog des Landes. Der ehemalige Mehrheitsgesellschafter LILIHILL hat bereits verlautbaren lassen, dass er die Kapitalerhöhung durch die öffentliche Hand gerichtlich anfechten wird. Weitere Baustellen kann und darf sich der Flughafen nicht mehr leisten.