Ich klage an

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft hat die Polizei von einem bekannten Investigativ-Journalisten seine Arbeitsmittel – Laptop und Handy – beschlagnahmen lassen. Es geht um den Vorwurf des Beitrages oder der Bestimmung zum Amtsmissbrauch. Das ist nicht nur ein Angriff auf die Pressefreiheit, sondern auch der Versuch, einen Aufdecker mundtot zu machen. Dieser Eingriff ohne richterliche Ermächtigung ist schlichtweg ein Justizskandal.

Das Redaktionsgeheimnis ist eine Säule der rechtsstaatlichen Demokratie. Es ermöglicht die Aufdeckung von Missständen im Interesse der Allgemeinheit. Durch den meines Erachtens nach schwerwiegenden rechtswidrigen Grundrechtseingriff der Strafverfolgungsbehörde ist die Existenz des Betroffenen gefährdet. Egal wie die Sache letztendlich ausgeht, dieser muss sämtliche Kosten der Verteidigung tragen und Einnahmenverluste in Kauf nehmen.

Der Treppenwitz ist, dass die Regierung nach Jahren jetzt den Entwurf zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses, das aus dem Jahr 1952 stammt, präsentieren wird, um den Ansprüchen der Informationsfreiheit zu genügen. Österreich ist nämlich in Europa Schlusslicht in Sachen staatlicher Transparenz.

Im konkreten Fall wurde der Journalist nach einer Sachverhaltsdarstellung binnen weniger Tage als Erstbeschuldigter geführt. Eine vertiefende Anfangsverdachtsprüfung durch die Staatsanwaltschaft schaut anders aus.

Die fehlende Transparenz in der öffentlichen Verwaltung ist schon lange der Nährboden für die Verschwendung von Steuergeldern. Wenn man die Aufdecker mit strafrechtlichen Verfolgungen eindeckt, erschwert dies nur die Trockenlegung der Sümpfe. Mit dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft hätten auch die Erdogans und Orbans in dieser Welt ihre Freude.

In der Sache selbst geht es darum, ob der Journalist die Herausgabe von geschützten Informationen verlangt hat. Nur in diesem Fall liegt eine strafrechtliche Relevanz vor. Investigativ-Journalisten sind gewohnt, dass sie sich auf dünnem Eis bewegen. Für sie gilt das Prinzip „Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.“ Es ist nicht davon auszugehen, dass sich ein Profi diesem Risiko aussetzt.

Ich klage an, dass der Versuch der Strafverfolgungsbehörde, kritische Berichterstatter zum Schweigen zu bringen und dabei in Kauf nimmt, dass die Existenzgrundlage der Betroffenen gefährdet ist, der falsche Weg ist, da dieser Anlassfall auch einen abschreckenden Einfluss auf die gesamte Medienbranche hat. Zudecken statt aufdecken ist kein demokratiepolitisches Erfolgskonzept.