Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Die seit Jahren anhaltenden Diskussionen rund um den Klagenfurter Flughafen sind die Folge der Faktenlage. Schon die Teilprivatisierung im Jahr 2018 wurde vom Landesrechnungshof kritisiert: Statt einer Partnerschaft mit einem strategischen Investor wurde dem Immobilienentwickler Franz Peter Orasch die Kommandobrücke überlassen, ohne dass dieser einen Kaufpreis bezahlen musste.
Zur Faktenlage: Seit fast fünf Jahren wird der Strategieplan, der der Teilprivatisierung zu Grunde lag, nicht umgesetzt. Stattdessen wollte Lilihill die nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften um 38 Euro pro Quadratmeter kaufen. Nachdem dies nicht zustande kam, beabsichtigte Lilihill in der Folge 130 Hektar der Liegenschaften für einen Zeitraum von 23 Jahren um 32.000 Euro pro Jahr zu pachten. Da auch dies verhindert wurde, wollte Lilihill für 35 Hektar der nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften ein Baurecht für 99 Jahre um 0,10 Euro pro Quadratmeter im Monat erwerben.
Jetzt verlangte Lilihill für die Kapitalerhöhung als Gegenleistung, dass die Altgesellschafter – Land Kärnten und die Landeshauptstadt Klagenfurt – auf ihr vertragliches Recht, zur Ziehung der Call-Option für das Jahr 2022 verzichten.
Für jeden wirtschaftlich vernünftigen Menschen stellt sich aufgrund der obigen Fakten die Frage, warum man aus den Fehlern der Vergangenheit nichts lernt, und die Call-Option zieht. Welche Handlung muss der Immobilieninvestor noch setzen, damit endlich gehandelt wird?
Die Causa Flughafen haben Sie zur Chefsache erklärt. Es liegt daher in Ihrer Verantwortung alles zu unternehmen, um die Interessen der öffentlichen Hand zu wahren.
Zum Schluss noch ein Update: Wenn die von Lilihill vorgestellte Aviation City in dieser Form umgesetzt wird, kann der Flughafen Klagenfurt nur mehr als Schönwetterflughafen betrieben werden. Dies deshalb, weil dann aufgrund des geltenden Sicherheitszonenplanes (Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr vom 19. September 1961) kein Instrumentenflug mehr durchgeführt werden kann. Das heißt, dass bei Nebel und Schlechtwetter kein Flugzeug starten oder landen kann. Keine Voraussetzungen für einen professionellen Flugbetrieb. Entweder ein uneingeschränkter Flughafenbetrieb oder Immobilienspekulationen. Beides geht nicht.