Das Pflichtenheft für Peter Kaiser

Landeshauptmann Peter Kaiser hat mit seiner Entscheidung, die Call-Option nicht zu ziehen, die politische Lufthoheit über den Flughafen Klagenfurt übernommen. Er vertraut darauf, dass Franz Orasch seine Versprechungen aus dem Jahr 2018 umsetzt (Strategieplan). Diese sahen Investitionen in die Infrastruktur des Flughafens vor, um die jährliche Passagierzahl auf 500.000 zu steigern. Keine Aviation City, sondern die Umsetzung der To-do-Liste, die die Grundlage der Teilprivatisierung bildete.

Wer die „Bruder im Geiste“ -Politik in Kärnten kennt, muss kein Prophet sein, um das Ende vorherzusehen: Jubelmeldungen für die Medien – Business Hub – während im Stillen die Liegenschaftsflächen an Lilihill veräußert bzw. mittels Baurecht übertragen werden. Eine Win-Win-Situation für die handelnden Personen. Peter Kaiser kann die Rettung des Flughafenstandortes als Erfolg feiern und der Immobilienentwickler Franz Orasch sich über die geplanten Projektgewinne in zigfacher Millionenhöhe freuen. Der Öffentlichkeit gegenüber wird die Verwertung der wertvollen Grundstücksflächen im Speckgürtel der Landeshauptstadt als notwendige Maßnahme für die nachhaltige Absicherung des Flughafenstandortes verkauft.

Die Nichtziehung der Call-Option, trotz Vorliegen der Voraussetzungen, ist wirtschaftlich nicht nachvollziehbar. Diese Fehlentscheidung darf jedoch nicht dazu führen, dass jetzt – wieder einmal – hinter den Kulissen Mauscheleien zulasten der Allgemeinheit stattfinden. Der Pflichtenkatalog für die Wahrung der Interessen der Allgemeinheit lautet daher:

  1. Eine Verwertung der nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften darf nur für die Umsetzung des Strategieplanes 2018 erfolgen. Widrigenfalls liegt eine nicht ausschreibungsbedingte Anpassung vor, die auch von der STRABAG, die aus dem Bieterverfahren ausgestiegen ist, rechtlich angefochten werden kann. Ein diesbezügliches Schreiben hat der Baukonzern bereits dem Land übermittelt.
  2. Der Verkauf bzw. Einräumung eines Baurechtes muss im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen, transparenten und diskriminierungsfreien Bieterverfahrens erfolgen. Denn nur auf diese Weise kann ein marktüblicher Preis erzielt werden. Das eine der letzten wertvollsten Grundstücksflächen der Landeshauptstadt ohne Ausschreibung verwertet werden sollen – in Zeiten wie diesen, in welche die Nachfrage nach Liegenschaften boomt – ist nicht verhandelbar. Vor allem wenn es sich um ein In-Sich-Geschäft handelt.
  3. Die Aufrechterhaltung des Flughafenbetriebes ist von Lilihill langfristig zu garantieren. Bereits der Landesrechnungshof hat die fehlenden Zusicherungen anlässlich der Teilprivatisierung kritisiert. Wer jetzt nach vier Jahren Stillstand keine Verbindlichkeit einfordert, handelt grob fahrlässig.
  4. Einbeziehung des Landesrechnungshofes in die laufende Verhandlung. Im Nachhinein festzustellen, dass Fehler – sprich: Verschleuderung von Landesvermögen – passiert sind, hilft niemanden. Transparenz und begleitende Kontrolle sind in Anbetracht der Versäumnisse in der Vergangenheit das Mindeste was man fordern muss.
  5. In der letzten Aufsichtsratssitzung der Flughafengesellschaft wurde mit den Stimmen der Mitglieder, die von Lilihill entsendet wurden, der Beschluss gefasst 130 Hektar für den Zeitraum von (optional) 23 Jahren an Gesellschaften von Lilihill um Euro 32.500,00 pro Jahr zu verpachten. Dieser Beschluss wurde von den Gerichten als sittenwidrig eingestuft. Gegen die einstweiligen Verfügungen hat Lilihill einen Rekurs eingebracht, d.h. dass Franz Orasch dieses Rechtsgeschäft zulasten der Flughafengesellschaft umsetzten möchte. Landeshauptmann Peter Kaiser verhindert die Ziehung der Call-Option und gleichzeitig verlangt er vom Immobilienentwickler keine Zurückziehung des Rechtsmittels. Wer diese strategische Verhandlungsführung versteht, ist zu beneiden oder weiß mehr. Ein Gespräch auf Augenhöhe fordert die sofortige Aufhebung des Aufsichtsratsbeschlusses, widrigenfalls die Call-Option zu ziehen ist.

Realistischerweise wird vor der nächsten Landtagswahl keine Entscheidung fallen, um den Ball flach zu halten. Was das Beratungsteam um Peter Kaiser in den Hinterzimmern ausverhandelt, wird man nicht erfahren. Und nach der Wahl kann man den unliebsamen Geschäftsführer der KB-V  Martin Payer abservieren. Er setzt sich für die Interessen der Steuerzahler ein. Das ist in Kärnten offensichtlich nicht erwünscht.

Peter Kaiser hat die politische Verantwortung für die Geschäfte rund um den Flughafen übernommen. Bei Verletzung des Pflichtenheftes wird er sich dafür rechtfertigen müssen.