Call Option

Die Teilprivatisierung des Flughafens in Klagenfurt war von Anfang an keine Liebeshochzeit. Statt eine Verbindung mit einem strategischen Partner, kam ein Investor an Bord, der in der Vergangenheit vor allem im Immobilienbereich tätig war. Da nur ein Interessent übrig blieb, war auch die Partnersuche eingeschränkt. Die politisch Verantwortlichen hatten nicht den Mut, die Hochzeit abzusagen. Das Land Kärnten und die Landeshauptstadt Klagenfurt haben sogar auf die Bezahlung eines Kaufpreises verzichtet. Offensichtlich hatte man davor Angst, dass im Falle des Scheiterns des Privatisierungsprozesses dies als Versagen gewertet wird.

Im Ehevertrag wurde eine Call Option aufgenommen, um sicherzustellen, dass die Versprechungen des Privatinvestors auch eingehalten werden. Festgeschrieben in einem Strategieplan, der nach Ablauf von dreieinhalb Jahren bis dato nicht umgesetzt wurde.

Die Call Option sieht vor, dass bei Nichterreichung einer Passagierzahl von 100.000 im Jahr die Altgesellschafter – Land Kärnten und die Landeshauptstadt – berechtigt sind, sämtliche Anteile an der Flughafengesellschaft wieder vom Privatinvestor zu erwerben. Um die Ernsthaftigkeit des Eheversprechens des Privatinvestors abzusichern, wurde zusätzlich vereinbart, dass bei Ausübung der Call Option die Altgesellschafter nur einen Teil der vom Privatinvestor in die Ehe eingebrachten Morgengabe – Kapitalerhöhung und Gesellschafterzuschuss – zurückzahlen müssen.

Nach dem nunmehr seit Jahren andauernden Ehekrieg stellt sich die Frage, ob die Voraussetzungen für die Ausübung der Call Option vorliegen. Außer Streit steht die Tatsache, dass die nicht vorhersehbare Pandemie als höhere Gewalt eingestuft werden kann. Im Ehevertrag fehlt jedoch eine Definition des Begriffs “höhere Gewalt”.

Trotz der Pandemie konnte der Flughafen in Graz im vorigen Jahr sein Passagieraufkommen um 13 Prozent, der Flughafen in Triest um 50 Prozent und der Flughafen in Laibach um 47,6 Prozent steigern. Ganz anders die Situation am Flughafen in Klagenfurt: Da betrug das Passagieraufkommen im Jahr 2021 nur 29.577 Personen; Tendenz fallend. Diese Entwicklung ist nicht wirklich überraschend, da der im Jahr 2018 vorgestellte Strategieplan bis dato nur auf dem der Öffentlichkeit vorenthaltenen Geheimpapier steht.

Bei Ausübung der Option müssten die Altgesellschafter dem Privatinvestor von seinem eingesetzten Kapital in der Höhe von 8,3 Millionen Euro lediglich einen Betrag von 3,2 Millionen Euro (40 Prozent) zurückzahlen – Ersparnis: 4,9 Millionen Euro –, und wäre die öffentliche Hand dann wieder Alleineigentümerin der 208 ha Liegenschaftsflächen im Speckgürtel der Landeshauptstadt samt Flughafen. In diesem Fall könnte man entweder durch die Einnahmen aus Baurechten für die nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften den Flughafenbetrieb langfristig absichern oder aber im Falle der Schließung desselben die wertvollen Immobilien für die Allgemeinheit nutzen; für gemeinnützige Wohnungen, Betriebsansiedlungen, Sport- und Freizeitflächen etc.

Aufgrund der widerstreitenden Interessen der Gesellschafter der Flughafengesellschaft ist es ratsam, die Voraussetzungen für die Ausübung der Call Option zu prüfen, um gegebenenfalls einen Neuanfang zum Wohle der Kärntner Bevölkerung zu starten.

Die Fehler in der Vergangenheit anlässlich der Teilprivatisierung wurden vom Landesrechnungshof in seinem Bericht aufgelistet. Um zu verhindern, dass man zukünftig unter dem Akronym “LH” nicht Lilihill, sondern weiterhin Landeshauptstadt versteht, braucht man nur die Bereitschaft, aus Fehlern der Vergangenheit zu lernen.