Das Flughafen-Märchen

Es gab einmal einen Regionalflughafen, der im Eigentum der Steuerzahler stand und vor allem Zubringerflüge zu den internationalen Hubs abwickelte. Die Notwendigkeit einer Fluganbindung der Landeshauptstadt mit der Außenwelt stand außer Streit.

Die Flughafengesellschaft verfügte über einen hohen Eigenkapitalpolster und Liegenschaften. Trotz dieser positiven Voraussetzungen hatte die öffentliche Hand keine Freude mit ihrer Beteiligung und suchte daher einen Privatinvestor, der einen Strategieplan erarbeiten sollte, um den Standort langfristig zum Wohle des Landes abzusichern.

Das Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung war ernüchternd: Übrig blieb nur ein Anbieter, der auch den Zuschlag bekam. Mit ihm wurde eine Betriebspflicht für den Flughafen von zehn Jahren vereinbart, wobei das jährliche Mindestpassagieraufkommen lediglich 50 Prozent von jenem vor der Teilprivatisierung betragen muss.

Das wertvollste Asset der Flughafengesellschaft war das Liegenschaftsvermögen. Neben den Liegenschaften für den Flughafenbetrieb (168 ha) verfügte die Gesellschaft noch über nicht betriebsnotwendige Liegenschaften (51 ha), deren Verkehrswert in der Vergangenheit mit 28 Millionen Euro geschätzt wurde. Für den Investor, der gleichzeitig auch Immobilienentwickler ist, ein Leckerbissen. Da besteht die Versuchung, sich auf die Entwicklung der Immobilien zu konzentrieren und nicht auf den Flughafen.

Einmal auf den Geschmack gekommen, hat der Privatinvestor Nachverhandlungen mit der öffentlichen Hand aufgenommen, damit sein Anteil an der Flughafengesellschaft von 74,9 Prozent auf 89,9 Prozent aufgestockt werden kann. Die Gespräche wurden wieder unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Lediglich der Landeskaiser hat seine Sympathie für den neuerlichen Deal über die Medien bereits ausrichten lassen. Begründet hat er dies damit, dass das Land nichts mehr für den Flughafen zahlen möchte. Die Idee, dass die Flughafengesellschaft gar kein Kapital benötigt, weil sie über ein ausreichendes Eigenkapital und stille Reserven im Liegenschaftsvermögen verfügt, ist ihm nicht gekommen.

Da ertönte die Stimme einer Fee und verkündete folgende Botschaft: Wenn die Politiker in diesem Land die Interessen der Bürger vertreten, dürfen sie nicht die Abflug-Karte ziehen. Sie müssen auf die Einhaltung der Verträge bestehen und im Falle der Verletzung der Betriebspflicht eine Rückabwicklung vornehmen.

Sollte sich herausstellen, dass die Existenzberechtigung des Flughafens nicht mehr vorliegt, da aufgrund der Klimakrise innerstaatliche Flüge nicht mehr erlaubt sind und die Konkurrenz zu groß ist (Flughafen Graz), so ist dieser zu schließen, und sind die Grundstücke im Speckgürtel der Landeshauptstadt für Betriebsansiedlungen, Wohnungen etc. von der öffentlichen Hand zu entwickeln. Das Liegenschaftsvermögen im Ausmaß von 120 ha stellt nämlich das Tafelsilber für die nächste Generation dar. Dass dieses Vermögen vielleicht in die Hände von Oligarchen fällt, die bereits am Abend heimlich mit ihren Privatjets in der Landeshauptstadt landen und die Lage sondieren, darf nicht Realität werden.

Das Ende des Märchens ist für den Steuerzahler ernüchternd: Und wenn der Investor nicht mehr fliegt, macht er das Liegenschaftsvermögen zu Gold.