Die Lilihill Ansage

Nach dem Flughafen Deal lässt Franz Orasch nunmehr der Politik über seinen Rechtsvertreter, der in der Vergangenheit das Land beraten hat, ausrichten, dass er sich als Mehrheitseigentümer dagegen verwehrt, dass der Flughafen Gegenstand eines Landtagsausschusses ist. Das könnte sein Unternehmen schädigen, und behält er sich „alle erforderlichen Schritte dagegen vor”.

So ist es halt, wenn man de facto eine Privatisierung vornimmt, die auch vom Landesrechnungshof zu Recht scharf kritisiert wurde. Der gesetzgebenden Landeskörperschaft anzudrohen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn sie ihre demokratischen Grundrechte wahrnimmt, ist ein neues Kapitel in der Kärntner Politlandschaft.

Erleichtert wird diese Vorgangsweise dadurch, dass es in den Medien keinen Aufschrei gibt. Das war schon bei der Hypoabwicklung der Fall, bei welcher das Land an den Bund EUR 1,2 Milliarden bezahlt hat, obgleich die Verwertungsquote für die Gläubiger jetzt schon über 90% beträgt, und zieht sich dies wie ein roter Faden bis hin zur Veräußerung einer der wertvollsten Seeliegenschaften am Ossiacher See durch die SIG zu einem Kaufpreis, der nicht einmal ansatzweise dem Verkehrswert entspricht. Ein öffentlicher Diskurs findet darüber nicht statt, weil die notwendige Äquidistanz der Medien zur Politik fehlt.

Die angemessene Antwort der Politik auf die Androhung von Franz Orasch wäre: Erledigen sie ihre Hausaufgaben und halten sie ihr Versprechen ein, widrigenfalls wird der Deal rückabgewickelt (Call-Option zugunsten der Alteigentümer). Bei Nichterreichung eines Passagieraufkommens von 100.000 im Jahr haben das Land Kärnten und die Landeshauptstadt Klagenfurt das Recht, den Privatinvestor mit einem Bruchteil seines eingesetzten Kapitals wieder abzuschichten. Eine Win-Situation für die öffentliche Hand und eine Lose-Situation für Lilihill. Eine klare Ansage, dass der Schwanz nicht mit dem Hund wedelt.

Über diese Option wird öffentlich nicht diskutiert. Der jüngste Deal in Klagenfurt für Lilihill: Einräumung eines Baurechtes für die sich im Eigentum der Stadt befindliche Liegenschaft am Neuen Platz. Der Bauzins beträgt pro Jahr EUR 15.000,00 und die Laufzeit 50 Jahre mit einer Option auf eine Verlängerung um weitere 30 Jahre. Schon vor Jahren hat man über die Aufstockung des Gebäudes diskutiert, diese aber dann aufgrund der Sichteinschränkung zum Landhaushof-Ensemble verworfen. Jetzt sind plötzlich zwei Stockwerke (erster Stock und Terrasse) kein Hindernis, und die Abwicklung geht Ratzfatz über die Bühne!

Wurde die Vergabe des Baurechtes ausgeschrieben? Fehlanzeige. Vom Projekt hat die Öffentlichkeit erst zwei Tage vor der Abstimmung im Gemeinderat Kenntnis erlangt. Ist die Höhe des Baurechtzinses, der erstmalig erst drei Jahren nach dem Baubeginn zu bezahlen ist, marktkonform? Mangels Kontaktaufnahme mit anderen Interessenten gibt es darauf keine Antwort.

Welcome in the city of Lilihill……………….