Sowohl das trübe und viel zu warme Wetter als auch das Tagesgeschehen in Kärnten können im Herbst zu Depressionen führen. Ein paar ausgewählte Themen:
Verjährung
Vor kurzem wurde bekannt, dass Dietrich Birnbacher strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden kann, da die Vorwürfe gegen ihn bereits verjährt sind.
Zur Erinnerung: Im Jahr 2012 hat Dietrich Birnbacher in einem Strafprozess, bei welchem es um illegale Parteienfinanzierung ging, ausgepackt. Er hat zugegeben, dass ihm die 6 Millionen Euro, die er für sein Gutachten erhalten hat, nicht zustanden. Das Gericht hat seine Leistung mit 300.000,00 Euro bewertet. Als tätige Reue bot er eine Schadenswiedergutmachung an, was auch der OGH positiv würdigte (Herabsetzung der Strafe). Bereits während diesem Prozess hat der ehemalige Patriotensteuerberater – bekanntlich hat er ursprünglich 12 Millionen Euro für sein Gutachten verlangt und diesen Betrag dann auf 6 Millionen Euro reduziert – der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass er die Hypo-Millionen teilweise verbraucht und Schenkungen an seine Familie vorgenommen hat.
Obgleich tatsächlich nur eine geringe Schadenswiedergutmachung geleistet wurde, hat die Kärntner Landesholding nicht den Begünstigten geklagt, sondern die Erben Haider‘s. Diese Groteske hat den Ex-Minister Dieter Böhmdorfer, der die Haider Erben anwaltlich vertritt, dazu bewogen, bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt gegen Dietrich Birnbacher eine Strafanzeige wegen des Verdachtes der betrügerischen Krida einzubringen. Das klingt logisch, weil wenn jemand sein Vermögen schmälert und dadurch die Befriedigung seiner Gläubiger verhindert, nach § 156 StGB zu bestrafen ist. In diesem Fall kommt noch erschwerend hinzu, dass Dietrich Birnbacher selbst zugab, dass er für dieses Honorar keine Leistung erbracht hat und trotzdem die „Beute“ an seine Familie verteilte.
Man würde glauben, dass dieser Fall ein aufgelegter Elfmeter für die Staatsanwaltschaft sei. Doch nunmehr hat die Behörde mitgeteilt, dass keine Strafverfolgung vorgenommen wird, weil die Sache bereits verjährt ist. Begründet wurde dies mit dem komplexen Sachverhalt, welcher dazu geführt hat, dass man sich im Jahr 2012 keine Strafverfolgung vorbehalten hat.
Bereits vor Jahren wurde in einer Monatszeitschrift die Aufteilung der 6 Millionen Euro detailliert dargestellt. Diesen Bericht haben viele gelesen – offensichtlich nur nicht die Staatsanwaltschaft.
Was zur herbstlichen Depression führt, ist der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft die Verjährung (10 Jahre) damit begründet, dass der Sachverhalt zu „komplex“ war. Was soll bitte bei einer unrechtmäßigen Verteilung von Vermögen, das sogar nach Ansicht des Beschuldigten ihm nicht zustand, so komplex sein, dass man dies nicht verstehen könnte?
In der Causa LR Ulrich Zafoschnig hingegen gibt die Staatsanwaltschaft Gas. Der Vorhabensbericht aufgrund der Anzeige des RA. Dieter Böhmdorfer – Untreueverdacht weil es der Landesrat als Vorstand der Landesholding verabsäumt hat, die veruntreuten Steuergelder bei Dietrich Birnbacher zeitnah einzufordern – wurde bereits nach Wochen an die Oberstaatsanwaltschaft Graz weitergeleitet. Insider rechnen mit einer Einstellung des Verfahrens.
Auch die Spruchpraxis des Landesgerichtes Klagenfurt ist seltsam. Der UNO-Soldat, der für seine rumänische Geliebte EUR 920.000,00 veruntreut hat, wurde zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von 2,5 Jahren und vollem Schadenersatz verurteilt. Bei 6 Millionen Euro Schadenssumme reicht eine Fußfessel. Das ist der Unterschied zwischen Äpfel und „Birni“.
Flughafenverkauf
Der erste Versuch des LH Peter Kaiser, die Anteile an der Kärntner Flughafengesellschaft ohne Ausschreibung an Haselsteiner & Co zu verkaufen, ist gescheitert. Im zweiten Anlauf hat nunmehr die als einzige übrig gebliebene Bieterin, die Lilihill‑Gruppe des Herrn Franz Peter Orasch, den Zuschlag erhalten. Sie hat 74,9 % der Anteile erworben, wobei über den Kaufpreis Stillschweigen vereinbart wurde. Zwar hat der Landeshauptmann angekündigt, dass nach Abschluss des Verfahrens die Öffentlichkeit über die Modalitäten informiert wird – dies hat sich jedoch als Fehlanzeige herausgestellt. Da wird öffentliches Eigentum verkauft und der Steuerzahler erfährt nicht einmal den Preis. Putin lässt grüßen.
Diese Geheimnistuerei lässt viele Fragen offen: In der zuletzt veröffentlichten Bilanz zum 31. Dezember 2016 der Kärntner Flughafenbetriebsgesellschaft wird ein Eigenkapital von 13,6 Millionen Euro ausgewiesen, wobei die gesamten Sanierungskosten für die Rollbahn von 11,1 Millionen Euro bereits als Aufwand das Eigenkapital geschmälert haben. Die Flughafengesellschaft verfügt über nicht betriebsnotwendige Grundstücke im Speckgürtel der Landeshauptstadt Klagenfurt im Ausmaß von 200 Hektar. Stille Reserven in zweistelliger Millionenhöhe. Und im vorigen Jahr wurde ein Gewinn erzielt.
Die Finanzierung der Landebahnsanierung erfolgte zum Großteil durch Gesellschafterdarlehen. Diese wurden grundbücherlich im ersten Rang der Liegenschaften sichergestellt.
Wenn nunmehr – wie man den Medienberichten entnehmen konnte – die Rückzahlung dieser Gesellschafterdarlehen durch Mittel erfolgte, die der neue Eigentümer der Flughafengesellschaft zur Verfügung stellte, hätte lediglich ein Passivtausch stattgefunden; das heißt: die Betriebsgesellschaft schuldet das Geld nicht mehr dem Land und der Stadt, sondern vielmehr der Lilihill-Gruppe.
Weiters war den Medien zu entnehmen, dass der neue Eigentümer Investitionen zugesichert hat, deren Finanzierung durch den Abverkauf betriebsnotwendiger Liegenschaften erfolgen kann. Das hätten die Alteigentümer auch zustande gebracht.
Was mich als Steuerzahler interessiert: Wieviel hat die Lilihill-Gruppe an das Land und die Landeshauptstadt für den Erwerb ihrer Anteile bezahlt und nicht ob ein Gläubigeraustausch stattfand.
Luca Kaiser
„Österreich ist eine Nazion mit einem scheiß Innenminister“. Als Bewerbungsempfehlung für einen 9.000,00 Euro Monatsjob ein no go.
Dass die Chefredakteurin der Kleinen Zeitung Antonia Gössinger in ihrem Leitartikel vom 19. Oktober 2018 die Bundes SPÖ für ihre Entscheidung, Luca Kaiser für die Europawahl im nächsten Jahr nach hinten zu reihen, mit panischer Orientierungslosigkeit scheltet und von SPÖ-internen Intrigen fabuliert, hätte auch aus der Feder der SPÖ stammen können. Sie spricht von einem dummen Internet-Kommentar, zitiert die „Nazion“ und lässt die „scheiß“-Formulierung unter den Tisch fallen. Eine solche Formulierung aus der FPÖ Ecke wäre für den Betroffenen zu einem journalistischen Himmelfahrtskommando geworden. So aber ist alles halb so schlimm, jugendlicher Leichtsinn und Schuld sind die Anderen.
Kritik gegen diese einseitige Berichterstattung kam ausgerechnet aus der eigenen Zentrale aus Graz. Hubert Patterer hat in seinem Leitartikel vom 21. Oktober 2018 die Dinge zurechtgerückt und offen ausgesprochen, dass die Nominierung des politisch unerfahrenen Sohnes des LH klar außerhalb der Zumutbarkeit lag.
Damit die Chefredakteurin wieder an ihr politisches Weltbild glauben kann, hat die Politikwissenschaftlerin Kathrin Stainer-Hämmerle in ihrem Gastkommentar vom 24. Oktober 2018 ebenfalls das Vorgehen der Bundes-SPÖ gegeißelt und die „nazi“ und „scheiß“ Formulierungen als Jugendsünde und umstrittenen Tweet kleingeschrieben.
Gegen solche Herbstdepressionen helfen ein knuspriges Gansl und ein gutes Glas Rotwein. Guten Appetit und gute Unterhaltung.