Das Land Kärnten hat mit der Hypo Alpe Adria für die Übernahme der Haftung eine Provision – ein Promille der Haftungssumme – vereinbart. Im Jahr 2010 wurde diese Haftungsprovision nicht mehr ausgezahlt. Begründet wurde dies seitens des Bundes damit, dass das Land seiner Verpflichtung aus der Milliardenhaftung im Fall des Falles ohnehin nicht nachkommen wird können.
Der damalige Finanzreferent des Landes, Harald Dobernig, hat unter dem Motto „Wir haben nichts zu verschenken“ beim Landesgericht Klagenfurt eine Klage auf Bezahlung eingebracht. Im Verfahren wurde festgestellt, dass die Bank verpflichtet ist, an das Land die Haftungsprovision zu überweisen. Aufgrund des rechtskräftigen Urteils gelangten für das Jahr 2010 6,21 Millionen Euro zur Auszahlung.
In der Folge wurden die Haftungsprovisionen wiederum nicht ausbezahlt. Die Forderung des Landes gegenüber der HETA beträgt zurzeit rd. 61 Millionen Euro.
In der Regierungssitzung am 21. März 2017 wurde mit den Stimmen der Dreierkoalition der Beschluss gefasst, dass Univ.-Prof. Ulrich Torggler als Schiedsrichter nunmehr darüber entscheiden soll, ob die HETA an das Land Kärnten die Haftungsprovision ab 2011 auszahlen muss oder nicht. Ein Wiener Rechtsgelehrter, der früher einmal bei der Kanzlei Schönherr als Konzipient tätig war; somit in jener Kanzlei, die auch für die HETA einschreitet.
Die Rezeptur für die Herstellung von „faulen“ Ostereiern:
- Es gibt eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung, wonach die Haftungsprovision dem Land Kärnten zusteht.
- Die Abbaueinheit HETA erzielt deutlich bessere Ergebnisse als angenommen. Per Ende März 2017 betrug der Stand der Barreserven rd. 8 Milliarden Euro. Gerechnet wurde mit rd. 6 Milliarden Euro.
- Das Land Kärnten hat sich gegenüber dem Bund verpflichtet, im Zusammenhang mit der Haftungsübernahme einen Betrag von 1,2 Milliarden Euro zu bezahlen.
Warum sind die landespolitischen Ostereier für die Steuerzahler ein Danaergeschenk? Weil einerseits die Schiedsrichterbestellung aufgrund des Gerichtsurteils überhaupt nicht notwendig war und andererseits schon aus optischen Gründen die Heranziehung eines Experten als Schiedsrichter aus dem restlichen Österreich ein anderes Bild ergeben hätte.
Im Falle des Obsiegens der HETA im Schiedsverfahren lacht sich die BayernLB ins Fäustchen. Sie bekommt aufgrund einer Besserungsklausel einerseits mehr Geld aus der Verwertung und erhöht sich dieser Zuschlag noch anteilsmäßig um die Nichtauszahlung der Haftungsprovision. Goodies, ohne jemals für die Schulden der Hypo Alpe Adria gehaftet zu haben.
Hätte das Land Kärnten die Haftungsprovision ab dem Jahr 2011 gerichtlich eingefordert, hätte man auch die gesetzlichen Zinsen in der Höhe von 9 % pro Jahr einfordern können. So aber lässt sich der Landesosterhase auf einen Schiedsspruch ein, den er nicht beeinflussen kann und verschlechtert seine Rechtsposition, die aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Landesgerichtes Klagenfurt als wasserdicht einzustufen gewesen wäre. Das Land Kärnten hat doch was zum Verschenken – auch wenn aus der Sicht des Kärntner Steuerzahlers diese Ostereier keiner suchen und finden möchte.