Cash Back

Im Zuge der Verhandlungen mit dem Bund anlässlich der HETA-Abwicklung hat sich das Land Kärnten auch verpflichtet, den Zukunftsfonds aufzulösen. Dieser ist Teil der 1,2 Milliarden Zahlungen, die das Land an den Bund zu leisten hat. 

Ursprünglich ist man bei den Verhandlungen mit dem Bund davon ausgegangen, dass die HETA nach Abschluss der Verwertung 6 Milliarden Euro erlösen wird. Auf dieser Basis hat die BayernLB, die mit dem Bund betreffend ihrer Ansprüche einen Vergleich abgeschlossen hat, mit diesem eine Besserungsklausel vereinbart. Das heißt, soferne die HETA mehr erlöst als angenommen, erhält auch die BayernLB eine Aufzahlung.

Jetzt hat sich herausgestellt, und dass war für viele Fachleute, die sich in der letzten Zeit mit den HETA-Bilanzen auseinandergesetzt haben, nicht verwunderlich, dass die HETA statt 6 Milliarden tatsächlich zwischen 8 Milliarden bis 9 Milliarden erwirt­schaften wird. Im Gegensatz zu den Bayern haben unsere vergangenheits­belasteten Politiker (Stichwort: einstimmiger Beschluss im Zusammenhang mit der Landes­haftung für Hyposchulden) auf eine Reduzierung des Beitrages an den Bund ver­zichtet. Offensichtlich hat der Bund aus dem Desaster der Notverstaatlichung gelernt und nunmehr dem Land Kärnten den „Schwarzen Peter“ umgehängt. 

Da sich die Geschäftsgrundlage der Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Kärnten geändert hat, dürfen die Mittel aus dem Zukunftsfonds, der ursprüng­lich als eiserne Notreserve für unser Land geschaffen wurde, nicht nach Wien fließen. Auch im Regierungsprogramm der Kenia Koalition wurde die Nichtantastung des Zukunftsfonds festgeschrieben.

Aufgrund der geänderten Voraussetzung muss LH Peter Kaiser mit dem Bund eine „Cash Back“-Verhandlung führen. Der Bund war schon bei der ersten Verhandlung bereit, auf 400 Millionen Euro zu verzichten. Jetzt hat sich die Situation für den Bund deutlich verbessert, und entspräche es auch der Logik der Fairness, dass davon das Land Kärnten als Ausfallsbürgin profitiert. Wenn man schon den Bayern, die Haupt­verursacher der Hypo-Pleite waren, ein Besserungszuckerl zugesteht, dann müsste dies für das Land Kärnten umso mehr gelten.

Die Dringlichkeit einer „Cash Back“-Verhandlung ist auch deshalb gegeben, weil Kärnten sonst die Zukunftsprobleme nicht lösen wird können. Am Tag des Wassers wurde das Problem Kärntens, dass in der letzten Zeit der Niederschlag stetig abnimmt und in Teilen des Landes bereits jetzt schon Versorgungsengpässe auf­treten, thematisiert. Auch den neuesten Prognosen zufolge muss in der Zukunft mit einem weiteren Rückgang des Niederschlages gerechnet werden.

In Zeiten wie diesen, den Zukunftsfonds aufzulösen und für die Hypo-Pleite zu ver­wenden, ist grob fahrlässig. Mit den Mitteln aus dem Zukunftsfonds können not­wendige Investitionen für die Versorgungssicherheit getätigt werden. Ein Wasser­cluster für Kärnten, eine Trinkwasser-Notversorgung, ein Effizienzprogramm etc.

Das menschliche Gehirn besteht zu 85 Prozent aus Wasser; dass sollte aus­reichen, damit unsere Landespolitiker endlich den Ernst der Lage erkennen und nicht nur einen Kniefall vor Wien machen, um die eigene Unfähigkeit zu kaschieren.