Baurechtszins

Dass unsere Volksvertreter Entscheidungen treffen, die zum Nachteil der Allgemeinheit gereichen, ohne sich dafür verantworten zu müssen, ist in einem demokratischen Rechtssystem eine Zumutung. Das Ergebnis sind Vermögensverschleuderungen. Am Beispiel der Einräumung eines Baurechts an der Liegenschaft Neuer Platz 2 in Klagenfurt am Wörthersee wird die Sachlage verdeutlicht:

Im Jahr 2020 hat die Landeshauptstadt der Lilihill Immobilien GmbH das Eigentum an der Liegenschaft Neuer Platz 2, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, übertragen. Im Baurechtsvertrag wird der Gesellschaft von Franz Orasch das Recht eingeräumt, das denkmalgeschützte Gebäude bis auf die Fassaden zu entkernen und um ein Geschoss samt Dachterrasse aufzustocken. Dem Stadtsenat und dem Gemeinderat wurde dieses Projekt mit der Schaffung eines neuen „Marktplatzes“ präsentiert. Dass jetzt an diesem Standort ein Hotel geplant ist, darf bei der Wankelmütigkeit des Herrn Franz Orasch – Differenz zwischen Ankündigung und Realisierung – nicht verwundern.

Der Baurechtszins für den Hotspot beträgt 15.000 Euro pro Jahr. Zurzeit befindet sich im Gebäude das Reisebüro Ruefa und zahlt hiefür eine jährliche Miete von 45.000 Euro. Dass die Landeshauptstadt für einen Zeitraum von 50 Jahren auf jährlich 30.000 Euro verzichtet und dem Immobilieninvestor noch die Möglichkeit für den Aufbau ohne eine Gegenleistung einräumt, ist nicht nachvollziehbar.

Wurde die Vergabe ausgeschrieben? Nein! Das erinnert an die aktuelle Situation am Flughafen. Da möchte Lilihill 37 Hektar ohne Ausschreibung um 0,10 Euro/ Quadratmeter im Monat mittels Baurechtsvertrag erwerben. Das ist kein Wunder, wenn man schon in der Vergangenheit so erfolgreich agiert hat.

Ganz anders schaut die Kalkulation aus, wenn Lilihill als Mieterin ein Geschäft mit der öffentlichen Hand abwickelt. Die KABEG mietet für ein Laboratorium für seelische Gesundheit im neu adaptierten Gebäude von Lilihill am Heiligengeistplatz (The Holly) eine Fläche von 1.000 m² um 18 Euro pro m²/Monat, tätigt hohe Investitionen und verzichtet für den Zeitraum von zehn Jahren auf das ihr zustehende Kündigungsrecht. Dieser Perspektivenwechsel ist in Anbetracht der handelnden Personen auf Seiten der Politik nicht verwunderlich.

Gibt es einen Ausweg aus den immer wiederkehrenden Fehlern? Ja! Man müsste nur eine sanktionierte Sorgfaltspflicht für Politiker einführen. Wer als Treuhänder das Vermögen der Steuerzahler verwaltet, muss auch deren Interesse vertreten. Sollten fremdunübliche Vermögenstransaktionen umgesetzt werden, sind der Gehalt und die Pension der Entscheidungsträger bis auf das Existenzminimum zu pfänden. Wenn politische Verantwortung nicht nur eine Floskel ist, muss eine Sanktion alternativlos sein. Nur immer darauf zu warten, bis die Justiz wegen Untreue ermittelt, ist keine Option.

PS: Ich wünsche meinen Lesern ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2023. Möge ihnen die DNA der kritischen Neugier erhalten bleiben.