Der Casus knacksus für die Pattsituation am Flughafen der Landeshauptstadt ist der Umstand, dass man im Rahmen der Teilprivatisierung im Jahr 2018 die Kommandobrücke einem Immobilieninvestor überlassen hat, obgleich ein strategischer Partner für den Flughafenbetrieb gesucht wurde. Die Kritik des Landesrechnungshofes an der Art und Weise, wie die Politik den Privatisierungsprozess abgewickelt hat, liest sich wie ein Wirtschaftskrimi.
Fakt ist, dass Lilihill bis heute den im Rahmen der Privatisierung vorgelegten Strategieplan, welcher für den Zeitraum 2018 – 2020 Investitionen in der Höhe von Euro 6,9 Millionen vorsah (Parkhaus, Modernisierung Eingangshalle, Eventgastronomie etc.), nicht umgesetzt hat. Vielmehr wird der Flughafen vom Investor als Faustpfand für seine geplante Immobilienentwicklung verwendet. Dieser handelt frei nach dem Motto, entweder ich bekomme das was ich will, sonst ist Tilt. Bis dato ist es ihm jedoch nicht gelungen sein Diktat durchzusetzen. Ob die Übernahme von 99,9 Prozent der Anteile oder wie aktuell der Verkauf der nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften zu einem Diskontpreis – noch rettet der Geschäftsführer der Kärntner Beteiligungsverwaltung Martin Payer die Interessen der Steuerzahler.
Wie dieser Wirtschaftskrimi weitergeht? Wer die politischen Netzwerke in Kärnten kennt, kann das Ende des Plots erahnen. Da der Landeshauptmann Peter Kaiser ein großes Interesse daran hat, dass die Causa Flughafen noch rasch vor der nächsten Landtagswahl erledigt wird, um sich nicht mit Diskussionen über eigene Fehler herumschlagen zu müssen, ist zu befürchten, dass in der nächsten Runde nach einer geringfügigen Erhöhung des Kaufpreises für die Liegenschaften der Verkauf durchgezogen und dies als politischer Erfolg verkauft wird. Aus diesem Grunde erfolgt jetzt eine Plausibilisierung des Bewertungsgutachtens durch die Landeshauptstadt. Jeder Fachmann weiß, dass das Ergebnis dieses Gutachtens davon abhängig ist, welche Frage man an den Sachverständigen stellt.
Der Wert einer Liegenschaft wird durch die Lage und Widmung bestimmt. Lilihill will in guter Lage ein Immobilienprojekt (Aviation City) entwickeln und benötigt dafür die entsprechenden Umwidmungen. Bewertet man die Liegenschaften unter diesem Gesichtspunkt beträgt der Wert zwischen Euro 200,00 bis Euro 300,00/Quadratmeter und nicht wie jetzt vorgesehen Euro 37,00/Quadratmeter.
Stellt man an den Sachverständigen die Frage wie hoch der Wert der Liegenschaft zurzeit ist – somit noch vor der Umwidmung – kann dieser die Euro 37,00/Quadratmeter als angemessen qualifizieren bzw. allfällig eine geringfügige Werterhöhung vornehmen, die dann nach außen hin als Erfolg verkauft wird, obgleich es sich hiebei noch immer um einen Schnäppchenpreis handelt.
Die Widmung ist part of the game des Liegenschaftsdeals. Diese ist bei der Ermittlung der Höhe des Kaufpreises anzusetzen. Alles andere wäre nicht fremdüblich.
Gibt es einen Plan B? Selbstverständlich! Ohne Berücksichtigung der politischen Interessenslage könnte der Plot auch wie folgt weiterfliegen: Die Flughafengesellschaft behält sich die Hälfte der nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften im Eigentum und räumt Interessenten ein Baurecht ein. Mit dem jährlichen Baurechtszins von rund Euro 2 Millionen kann der Flughafenbetrieb langfristig abgesichert werden. Die andere Hälfte, der nicht betriebsnotwendigen Liegenschaft, wird von der Flughafengesellschaft je zur Hälfte an Lilihill und an die öffentliche Hand (Land Kärnten und Landeshauptstadt) verkauft. Grundstücke für Betriebsansiedlungen die vor allem im Raum Klagenfurt, der Landeshauptstadt nicht zur Verfügung stehen.
Warum der Verkauf zu gleichen Teilen erfolgen soll, obgleich Lilihill mit 74,9 Prozent und die öffentliche Hand mit 25,1 Prozent an der Flughafengesellschaft beteiligt sind, ist leicht erklärt. Im Beteiligungsvertrag aus dem Jahr 2018 wurde festgeschrieben, dass im Falle der Liquidation der Flughafengesellschaft sämtliche Erlöse aus der Verwertung aller Liegenschaften den Altgesellschaftern (Land Kärnten und Landeshauptstadt) zustehen. Diese Liquidation Preference rechtfertigt den Verkauf zu gleichen Teilen.
Zum Ergebnis: Absicherung des Flughafenbetriebes und gerechte Aufteilung der stillen Reserven des nicht betriebsnotwendigen Liegenschaftsvermögens unter Berücksichtigung der bestehenden Vertragslage. Wenn die Politiker bei Ihren Entscheidungen schon vom Privileg der Verantwortungslosigkeit profitieren, sollte wenigstens die Sinnfrage Ihr Handeln leiten. Ist es sinnvoll, dass die Flughafengesellschaft die wertvollen Liegenschaften, trotz der Liquidation Preference zugunsten der öffentlichen Hand, an Lilihill zu einem Preis verkauft, der unter Berücksichtigung der geforderten Widmung ein Weihnachtsgeschenk ist? Die Vernunft und die soziale Gerechtigkeit wissen darauf eine Antwort!
Und für den Fall, dass Lilihill den Plan B ablehnt, sollte die öffentliche Hand bei Nichterreichung der Passagierzahlen von 100.000/Jahr die Call Option ziehen (Rückabwicklungsrecht) und wieder selbst das Kommando übernehmen. Die sinnvolle Nutzung des wertvollen Liegenschaftsvermögens ist keine Herausforderung.