Geldverschwendung in Kärnten

Im Jahr 2020 feierte Kärnten die 100-jährige Volksabstimmung. Im Rahmen dieser Veranstaltung war eine Fußball-Europameisterschaft der autochthonen nationalen Minderheiten in Europa geplant. Seitens des Landes wurde dem Veranstalter eine Förderung in Höhe von 300.000,00 Euro zugesichert. Von einem solchen Geldregen kann die deutschsprachige Volksgruppe in Slowenien, die bis heute nicht als Minderheit anerkannt wurde, nur träumen.

Man kann aus guten Gründen über die Sinnhaftigkeit einer solchen Veranstaltung als Teil der Erinnerungskultur diskutieren – man kann aber die Verschwendung von Steuermitteln durch nichts rechtfertigen.

Zu Letzterem: Die geplante Veranstaltung musste coronabedingt abgesagt werden. Trotzdem hat das Land Kärnten dem Verein EUROPEADA – Fußball-EM der Volksgruppen / Evropsko nogometno prvenstvo narodnih skupnosti 180.000,00 Euro überwiesen. Man muss sich das vorstellen: Da wird die Veranstaltung abgesagt und trotzdem wird sie gefördert. Normalerweise ein Fall für die Justiz. Nicht so in Kärnten. Da braucht der Fördererwerber keinen Nachweis darüber zu erbringen für welche Zwecke die Fördermittel eingesetzt wurden. Im Normalfall müssen erhaltene Förderungen bei einer no-show – no na – zurückbezahlt werden.

Öffentliche Geldverschwendung gehört in Kärnten zur Tagesordnung. Ob die 1,2 Milliarden Euro die das Land Kärnten im Zusammenhang mit der Hypo Pleite dem Bund bezahlt hat, der Verkauf einer der wertvollsten See Liegenschaft am Ossiachersee zu einem Preis der nicht einmal einem Drittel des Verkehrswertes entsprach oder die Privatisierung des Klagenfurter Flughafens, der in Wirklichkeit nichts anderes war als die Übertragung der wertvollsten Immobiliengesellschaft in der Landeshauptstadt mit einem angehängten regionalen Airport an einen privaten Immobilieninvestor.

Da alle Transaktionen sanktionslos bleiben, ist es nur eine Frage der Zeit, wann die nächste Vermögensverschleuderung stattfindet. Das Netzwerk der – Bruder im Geiste – Macht und die fehlende Kontrolle durch die dritte und die vierte Gewalt sind der Garant für die Umverteilung von Landesvermögen zulasten der Allgemeinheit.