Im Rahmen der Privatisierung des Flughafens in Klagenfurt hat der ÖVP Landesrat Martin Gruber im Landtag ausgeführt, “dass die Erhaltung des Flughafens nachhaltig sichergestellt ist”. Nun stellt sich heraus, dass die Lilihill bis dato außer Ankündigungen nichts zur Attraktivierung des Flughafens umgesetzt hat. A lame duck anstatt einer LILI gives wings. Das Gegenteil vom Flughafen in Laibach, welcher um 21 Millionen Euro ausgebaut wurde, um die Kapazität zu erhöhen. Da ist auch die Fraport AG an Bord und kein Immobilienentwickler.
Nachdem drei Jahre vergangen sind, fordert nun der Landesrat im Rahmen der Nachverhandlung, dass Lilihill Investitionen in den Terminalbereich tätigt, da es sich – was für eine späte Erkenntnis – beim Flughafen um eine Infrastruktur der öffentlichen Hand handelt (Bericht der Kleinen Zeitung vom 11. Juni 2021). In Anbetracht der Art und Weise, wie die Privatisierung des Flughafens vonstatten ging, ist dies als schlechter Witz zu verstehen. Dass der Landesrat im “Aufdecker” der Kleinen Zeitung vom 12. Juni 2021 als Retter gefeiert wird, obgleich er ja auch schon bei der Privatisierung für den Bereich der Landesbeteiligungen verantwortlich war, spricht für sich.
Im Rahmen der Ausschreibung wurde von den Investoren die Vorlage eines Strategieplanes verlangt, um die Interessenslage des zukünftigen Partners einschätzen zu können. Der von Lilihill vorgelegte Strategieplan wurde bis dato nicht veröffentlicht. Wie sich nun herausstellt, erfolgt die Geheimhaltung aus gutem Grunde. Die Tatsache, dass Martin Gruber jetzt von Lilihill Investitionen verlangt, und zwar als Voraussetzung für die weitere Aufstockung der Anteile, lässt nur den Schluss zu, dass im Strategieplan keine solche Verpflichtung aufscheint, da widrigenfalls die jetzige Aufforderung obsolet wäre.
Nur die vertragliche Call-Option, somit das Recht auf Rückabwicklung für die Alteigentümer, soferne die Passagierzahl von 100.000 pro Jahr nicht erreicht wird, ist der Rettungsschirm für den Fortbestand des Flughafens. Dieses einseitige Gestaltungsrecht hat sogar den Vorteil, dass je nach Dauer der Zusammenarbeit nur ein Teil des von Lilihill aufgebrachten Kapitals an diese rückzuerstatten ist.Dass diese Betriebspflicht jetzt im Rahmen der Nachverhandlung auf Wunsch von Lilihill wegfallen soll, ist aus der Sicht des Immobilienentwicklers nachvollziehbar. Die Fluggesellschaft verfügt über ein Immobilienvermögen von 219 Hektar. In der Bilanz wird dieses mit Euro 7,50/Quadratmeter ausgewiesen. Da ist noch viel Luft nach oben, und zwar ohne Fluglärm.
Festzuhalten ist, dass
1. offensichtlich im Strategieplan vom Investor keine Verpflichtung für Investitionen in den Flughafenbereich enthalten ist und somit der Privatisierungsprozess von der Politik in der Öffentlichkeit falsch dargestellt wurde
2. Martin Gruber, der als Landesrat gut bezahlt wird, sich jetzt als Retter aufspielt, obgleich er bereits bei der Privatisierung als Beteiligungsreferent des Landes verantwortlich war und nunmehr versucht, die Versäumnisse in der Vergangenheit der Finanzreferentin Gaby Schaunig anzulasten und
3. trotz stiller Reserven im Liegenschaftsvermögen und buchmäßigem Eigenkapital in zweistelliger Millionenhöhe die Privatisierung ohne Bezahlung eines Kaufpreises erfolgte und sich die Alteigentümer sogar zu Kapitaleinzahlungen verpflichtet haben, die höher waren als ihre Beteiligungsquoten.
Die Sorgfaltspflicht der handelnden Personen – Geschäftsführer, Aufsichtsrat und Eigentümervertreter – gebietet es darauf zu drängen, das Lilihill nach drei Jahren ihre Ankündigungen umsetzt, widrigenfalls die Exit Option zu ziehen ist, nämlich die Rückabwicklung. Wenn die Erfüllung des Strategieplans des Investors davon abhängig ist, dass dieser noch mehr Anteile erhält, drängt sich der Verdacht auf, dass seitens des Investors von Anfang an mit einer Aufstockung gerechnet hat.
Aufgrund der schwerwiegenden Versäumnisse in der Vergangenheit – nachzulesen im Landesrechnungshofbericht – hat Lilihill jetzt die besseren Karten. Während im Kartenspiel der Zufall eine Rolle spielt, ist die Rollenverteilung im gegenständlichen Fall das Ergebnis eines Versäumnisses der Politik.
Landesrat Martin Gruber hat den Vorgang der Privatisierung des Flughafens mit der nachhaltigen Absicherung des Standorts begründet. Jetzt stellt sich heraus, dass dies ein Wunschdenken war. Vielleicht hat er beim Begriff der Nachhaltigkeit an seine Bezüge als Landesrat gedacht und nicht daran, dass es sich bei dem Deal um eine bedeutende Infrastruktur für das Land handelt. Auch diese Fehleinschätzung bleibt vermutlich ohne Konsequenz. Dass dabei Landesvermögen verschleudert wird, ist in Kärnten keine Neuigkeit. Die verantwortlichen Personen rechnen offensichtlich mit der Vergesslichkeit der Steuerzahler und der Nachsichtigkeit der Justiz.