Corona-Soli: Erbschaftssteuer

Die Kosten für die Bekämpfung der Pandemie führen dazu, dass in Österreich die Staatsschuldenquote fast schon 90 Prozent des BIP ausmacht. Da man noch keine Vakzine für die Tilgung der Schulden ohne Nebenwirkungen – sprich Steuererhöhungen bzw. Kürzungen von Sozialleistungen – erfunden hat, stellt sich die Frage, wer diesmal zur Kassa gebeten wird. Ein Corona-Soli ist in Anbetracht der dramatischen Entwicklung der Staatsschulden unabdingbar. Hiezu ein Vorschlag unter Berücksichtigung der Steuergerechtigkeit:

Aufgrund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes war die Erbschaftssteuer ab 1. August 2008 Geschichte. Begründet hat dies das Höchstgericht damit, dass die Steuer gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, weil die Bewertung der Liegenschaften zum Einheitswert nicht einmal annähernd dem Verkehrswert entsprach. Anstatt der Gesetzgeber im Sinne des VfGH die Bemessungsgrundlage repariert hätte, ließ er lieber die Frist verstreichen. Seit diesem Zeitpunkt gibt es — mit Ausnahme der Grundsteuer, die ebenfalls vom Einheitswert berechnet wird – in Österreich keine Vermögensbesteuerung. Das geht natürlich zu Lasten der Arbeitseinkommen.

Die Argumente der Betroffenen gegen eine Wiedereinführung der Erbschaftssteuer sind der hohe Verwaltungsaufwand und das geringe Aufkommen. Beide Bedenken sind unzutreffend und die Handschrift einer neoliberalen Politik. Garanten dafür, dass in Österreich 1 Prozent der Bevölkerung 40 Prozent des Privatvermögens besitzt – Tendenz steigend –, ist die K&K-Connection: Kurz & Krone. Ein verlässliches Duo für die Wahrung der Interessen der Vermögenden.

Durch die Pandemie hat sich die Ungerechtigkeit noch verschärft. Während Immobilienpreise und Aktienkurse sehr zur Freude der Kapitalbesitzer steigen, hat sich die Lage für die arbeitende Bevölkerung und die Klein- und Mittelbetriebe verschlechtert; und zwar so stark, dass sogar die OECD und der IWF jetzt dafür plädieren, Menschen mit viel Besitz stärker zu belasten, um die öffentlichen Haushalte wieder in Ordnung zu bringen. Die Corona-Schulden – Stichwort: Koste es, was es wolle – müssen auch wieder zurückgezahlt werden. Im Bereich der Vermögensbesteuerung hat Österreich viel Luft nach oben.

Erben ist ein Privileg der Geburt. Folgt man dem Leistungsfähigkeitsprinzip im Steuerrecht, muss man auch einen Vermögenszuwachs, der ohne Leistung stattfindet, besteuern. Geschieht dies nicht, ist jede Diskussion um Steuergerechtigkeit eine Farce. Die qua Geburt Privilegierten werden den Beitrag für die Allgemeinheit verschmerzen können.

Ein Vorschlag für ein neues Erbschaftssteuermodell:

  • Einheitstarif: 5 % vom Vermögenszuwachs
  • Bewertung: Liegenschaften zum Verkehrswert
  • Befreiung: Hausrat und Schmuck
  • Freibetrag: 1 Million Euro
  • Betriebsvermögen: Ratenzahlungen (Laufzeit: 10 Jahre) und als Betriebsausgabe abzugsfähig

Schätzungen zufolge beträgt das Steueraufkommen für den Finanzminister zwischen 2 – 3 Milliarden Euro pro Jahr. Der bürokratische Aufwand würde sich in Grenzen halten. So wie bei der Immobilienertragsteuer und der Grunderwerbsteuer könnte man die Notare mit der Berechnung und Einhebung der Erbschaftssteuer beauftragen.

Das Steuermehraufkommen müsste für die Rückzahlung der in der Pandemie aufgenommenen Schulden zweckgebunden verwendet werden. Ein Soli-Beitrag von der Geburtslotterie. Dass die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinandergeht, ist nämlich kein Naturgesetz. Solange jedoch die K&K-Achse die politische Richtung im Land bestimmt, ist mit einem steuergerechten Soli-Beitrag zur Pandemiebekämpfung nicht zu rechnen.