Flughafen Klagenfurt: Warum meine Fragen unbeantwortet bleiben!

Keine Antwort ist auch eine Antwort: Weder der LH Peter Kaiser, noch der LR Martin Gruber und der Geschäftsführer der Kärntner Beteiligungsverwaltung Martin Payer haben es der Mühe wert gefunden, mich zurückzurufen oder mir zu antworten. Wenn diese Eloquenz nur der Unhöflichkeit geschuldet ist, wäre dies noch hinnehmbar, aber die Ereignisse in den letzten Tagen lassen eine andere Begründung für das Schweigen realistischer erscheinen.

Adolf Winkler hat, nachdem der Kärntner Monat in seiner aktuellen Ausgabe einen Bericht über den Klagenfurter Flughafen Deal veröffentlichte, reagieren müssen. Ein Monatsmagazin als Themenführer – blamabel für Kärntens stärkste Regionalzeitung.

In seiner Kolumne vom 4. September 2020 führt er aus, dass ihm ein Brief des Anwaltes des Landes, welcher noch vor der Teilprivatisierung des Flughafen Klagenfurt verfasst wurde, vorliegt, in welchem auf die Rückzahlungsproblematik der EU widrigen Subventionen aus der Vergangenheit – 12,67 Millionen Euro zuzüglich Zinsen – aus beihilferechtlichen Gründen verwiesen wurde. Unter Hinweis auf eine Klarstellung durch das Land führt er aus, dass diesbezüglich ein Treuhandvertrag abgeschlossen wurde, in welchem geregelt ist, dass 90 Prozent der rückfließenden Gelder dem Land zugutekommen sollen.

In seinem Bericht vom 5. September 2020 zitiert Adolf Winkler die Finanzreferentin Gaby Schaunig, wonach eine Treuhandvereinbarung mit den Airlines abgeschlossen wurde und nicht mit der Flughafengesellschaft oder Lilihill.

Was stimmt jetzt? Da zeigt der Landesrechnungshof auf, dass es das Land vertraglich verabsäumt hat, den Anspruch auf die Rückerstattung zu sichern, und plötzlich taucht ein Treuhandvertrag auf. Entweder wurden dem Landesrechnungshof für seine Überprüfung der Teilprivatisierung des Flughafens in Klagenfurt nicht alle Unterlagen zur Verfügung gestellt oder aber es fehlt ihm an Expertise, um den Sachverhalt richtig einzuschätzen.

Wenn kritische Stimmen auftauchen und der Druck zu groß wird, benutzt die Regierungskoalition die Kleine Zeitung als Sprachrohr. Unter „Klarstellung durch das Land” ist offensichtlich die Kontaktaufnahme des Landes mit dem Stv. Chefredakteur gemeint.

Dass nicht alle Verträge mit Lilihill veröffentlicht wurden und der Steuerzahler von der Part of the System-Berichterstattung der Kleinen Zeitung abhängig ist, ist demokratiepolitisch mehr als bedenklich. Insbesondere wenn man sich daran erinnert, dass Adolf Winkler in seinem Beitrag vom 2. Juli 2018 davon spricht, dass der Kaufpreis 8 Millionen Euro beträgt und weitere 12 Millionen Euro von Lilihill für Investitionen zur Verfügung stehen werden. So viel zur fachlichen Expertise.

Die aktuellen Nachverhandlungen mit der Lilihill Gruppe betreffen 1. die Erhöhung der Anteile von 74,9 Prozent auf 89 Prozent, 2. die Investitionsablöse im Zusammenhang mit der Call-Option (Rückabwicklung) und 3. eine Änderung der Liquidation Preference im Gesellschaftsvertrag.

Ad 1.: Es gibt jetzt keinen vernünftigen Grund aus der Sicht der öffentlichen Hand, weitere Anteile abzugeben. Wenn trotzdem Verhandlungen geführt werden, dann bitte nur unter Zugrundelegung einer fremdüblichen Unternehmensbewertung und Bezahlung eines Kaufpreises. Man sollte aus den Fehlern der Vergangenheit lernen.

Ad 2.: Wenn bei der Rückabwicklung das Land Kärnten und die Landeshauptstadt Klagenfurt der Lilihill-Gruppe Investitionen ablösen müssen – im Gegensatz zur jetzigen Vertragslage –, führt dies im Ergebnis dazu, dass im Falle des Erfolgs die Lilihill-Gruppe profitiert und im Falle des Misserfolgs das Unternehmerrisiko von der öffentlichen Hand getragen wird. Ein Kauf ohne Kaufpreis und Risiko – das Ergebnis der Kärntner Wirtschaftspolitik. Nach dem misslungenen Hypo Vergleich mit dem Bund – die Verwertungsquote liegt deutlich höher als zum Zeitpunkt der Verhandlung angenommen – die nächste Watschn für den Kärntner Steuerzahler.

Ad 3.: Die Liquidation Preference im Gesellschaftsvertrag sieht vor, dass der Gewinn aus der Veräußerung der Liegenschaften im Falle einer Liquidation den Alteigentümern zusteht. Unabhängig davon, dass die Lilihill-Gruppe die betriebsnotwendigen Liegenschaften (179 ha) Bauträgern mittels Baurechte zur Verfügung stellen kann und somit keine Liquidation der Gesellschaft stattfinden muss, wäre eine Änderung der bestehenden Vertragslage nachteilig für die öffentliche Hand.

Zum Schluss noch ein Leckerbissen der Sonderklasse: Es wurde bereits – entgegen den öffentlichen Aussagen – der Beschluss gefasst, die nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften (40ha) zu verkaufen. Der Schätzwert beträgt laut einem Gutachten einer gerichtlich zertifizierten Sachverständigen 28 Millionen Euro und der Gewinn aus dieser geplanten Transaktion somit voraussichtlich 25 Millionen Euro (Veräußerungserlös abzüglich Buchwert). Davon profitiert die Lilihill-Gruppe mit 74,9 Prozent – bzw. 89 Prozent? –, ohne dass bis dato ein Kaufpreis geflossen ist.

Dass jetzt der Chefverhandler des Landes Kärntens Martin Payer im Interview mit dem Kärntner Monat davon spricht, dass die Werte im Gutachten unredlich sind, weil künftige Widmungen miteinkalkuliert wurden, ist in der Wirtschaftspraxis einmalig. Da kritisiert der Verkäufer sein eigenes Gutachten – die Auftragserteilung an die Sachverständige erfolgte durch die Klagenfurter Flughafengesellschaft –, und zwar nicht wie man glauben würde, dass der Verkehrswert der Liegenschaften zu niedrig, sondern zu hoch geschätzt wurde.

Einen solchen Fall habe ich in meiner jahrzehntelangen Praxis noch nie erlebt. Die Immobiliensachverständige hat bei ihrer Bewertung zum Vergleich umliegende Grundstücke herangezogen und in Entsprechung der herrschenden Bewertungspraxis auch den Umstand mitberücksichtigt, dass sich Widmungsoptionen auf den Verkehrswert auswirken. Der Vertreter des “Verkäufers ohne Kaufpreis” spricht von Unredlichkeit und hat ein neues Gutachten in Auftrag gegeben. Der verwässerte Eigentümer als Steigbügelhalter für den neuen Mehrheitsgesellschafter. Geht`s noch?

Wird die Verwertung der nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften des Flughafen Klagenfurt öffentlich ausgeschrieben? Wem nutzt ein niedriger Verkehrswert a la Martin Payer? Werden der Lilihill-Gruppe die drei Nachbesserungswünsche erfüllt?

Wer die Netzwerkpolitik in Kärnten kennt, kann die Fragen leicht beantworten. Warum meine Fragen nicht beantwortet werden, dürfte damit auch geklärt sein.