Die derzeit laufenden Verhandlungen mit der Lilihill-Gruppe werden seitens der öffentlichen Hand damit begründet, dass Herr Orasch die Freude an seinem Investment verliert, so ferne nicht eine Nachbesserung erfolgt. Aus der Sicht des Privatinvestors durchaus verständlich, aus der Sicht des Steuerzahlers ein absolutes No-Go.
Die Teilprivatisierung des Klagenfurter Flughafens erfolgte ohne Bezahlung eines Kaufpreises. Die Klagenfurter Flughafengesellschaft verfügt über ein Liegenschaftsvermögen von rund 219 ha, welches in der Bilanz mit nur 10,8 Millionen Euro bewertet ist (2,03 Euro/m²!!). Wenn nunmehr die Anteile der Lilihill-Gruppe von 74,9 % auf 89 % aufgestockt werden, kommt es zu einer weiteren Verwässerung der Anteile der Alteigentümer von bisher 25,1 % auf 11 %.
Zurzeit bestimmt die Angst das Handeln der Politiker. Sie scheuen eine Diskussion um eine allfällige Rückabwicklung der Teilprivatisierung, da diese als Schwäche aufgefasst werden könnte, obgleich dies die einzig sinnvolle Variante aus der Sicht des Steuerzahlers wäre. In diesem Fall wäre eine Rückzahlung des Kapitaleinsatzes der Lilihill-Gruppe in Höhe von 8,1 Millionen Euro fällig. Die Aufbringung dieser Mittel könnte aus den zu erwartenden Rückflüssen der EU-wettbewerbswidrigen Beihilfen aus der Vergangenheit erfolgen. Inklusive der Zinsen handelt es sich hierbei um einen Betrag von rund 20 Millionen Euro. Damit würde noch ein Betrag von rund 11,9 Millionen Euro für die Portokasse der Flughafengesellschaft übrigbleiben.
Eine Alternative für der Aufbringung der Mittel für die Rückzahlung wäre der Verkauf der nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften. Es handelt sich hierbei um eine Fläche von ca. 40ha, deren Verkaufserlös mit mindestens 30 Millionen Euro angenommen werden kann.
Mit den vorhandenen liquiden Mitteln und dem Eigenkapital kann der Flughafen in Klagenfurt – ohne Aufnahme von Fremdkapital – neugestaltet werden.
Sollte sich nach einigen Jahren herausstellen, dass der Standort Klagenfurt nicht mehr wettbewerbsfähig ist, könnte man den Flughafen schließen und die verbleibenden 179 ha Liegenschaftsvermögen verwerten. In diesem Fall käme das Vermögen der Allgemeinheit zugute.
Die Kärntner Beteiligungsverwaltung – diese verwaltet im Auftrag des Landes Kärnten die Anteile an der Klagenfurter Flughafengesellschaft – muss laut der Satzung bei ihrer Tätigkeit auf die Interessen des Landes und der Öffentlichkeit Rücksicht nehmen (§ 2 Abs 4). Sowohl der Geschäftsführer, Herr Martin Payer, als auch der Aufsichtsrat haben bei der Ausübung ihrer Tätigkeit die Sorgfaltspflicht einzuhalten (§ 4 Abs 2). Der Landesregierung obliegt die Aufsicht und erstreckt sich diese auch auf die Wahrung der Interessen des Landes (§ 5).
Meine Bemühungen, mit Landeshauptmann Peter Kaiser, Landesrat Martin Gruber und dem Geschäftsführer Martin Payer Kontakt aufzunehmen, blieben leider alle ergebnislos. Auch meine E-Mails wurden nicht beantwortet.
Man sollte die Gelegenheit der Lustlosigkeit des Privatinvestors am Schopf packen. Für den Fall, dass die Voraussetzungen zur Ausübung der Call Option – diese sowie andere Dokumente wurden bis dato nicht veröffentlicht – eintreten, wäre die Rückabwicklung alternativlos.