Kriterienkatalog für Kärnten

Landeshauptmann Peter Kaiser war der Leiter des Arbeitskreises der SPÖ, der den „Kriterienkatalog“ erarbeitet hat. Dieser für zukünftige Koalitionsverhandlungen erstellte Katalog ist eine Mischung zwischen Leerfloskeln und „No Na Net“ Forderun­gen.

Anstatt dass die SPÖ den Parteibeschluss aufhob, wonach sie eine Koalition mit der FPÖ aus­schließt, wurde die hohe Kunst des Paradoxen, die dem Geist des Dilemmas entspricht, geboren: Die SPÖ will nicht und muss es trotzdem machen, um nicht die Macht zu verlieren.

Die Hauptaufgabe des Kärntner Landeshauptmannes wäre es neben seinen parteipolitischen Agenden einen Kriterienkatalog für Kärnten zu erstellen, um die Probleme im Land zu lösen. Dieser müsste folgende Punkte umfassen:

  1. Politische Verantwortung:  Nach der Hypo-Pleite wissen wir, dass es trotz Milliardenschaden für unser Land keine politische Verantwortung gibt. Die Abgeordneten werden durch das freie Mandat geschützt, wonach sie für ihre Beschlüsse im Landtag nicht ver­antwortlich gemacht werden dürfen (Artikel 24 der Kärntner Landesverfassung). Diese politische Privilegierung war der Persilschein für den einstimmigen Be­schluss im Kärntner Landtag im Zusammenhang mit der Übernahme der Haftungen des Landes für die Schulden der Hypo. Nicht einmal der Hausver­stand musste strapaziert werden. Zukünftig müssen die Landtagsabgeordneten bei Ausübung ihres Mandates zumindest ein Mindestmaß an Sorgfaltspflicht einhalten. Sie sind Treuhän­der der Steuerzahler und darf eine Vermögensverschleuderung nicht sanktions­los bleiben. Dies auch deshalb, weil für die handelnden Akteure der Rücktritt ein Fremdwort ist.
  2. Schuldenbremse:  Kärnten hat die höchste Pro-Kopf-Verschuldung je Einwohner. Der Schulden­stand beträgt bereits mehr als 120 % des Landesbudgets. Der budgetierte Nettoabgang für 2017 beträgt 104 Millionen Euro. Trotz höherer Einnahmen steigen die Ausgaben noch stärker. Eine nachhaltige Sanierung des Landes­haushaltes schaut anders aus. Um diese Entwicklung zu stoppen und um zukünftig wieder einen Gestal­tungsspielraum zu haben, ist in die Landesverfassung eine Schuldenbremse aufzunehmen, die eine verbindliche Vorgabe zur Reduzierung des Landes­haushaltsdefizits vorsieht.
  3. Nachverhandlung mit dem Bund:  Die Heta wird um 3 Milliarden Euro mehr erzielen als ursprünglich angenom­men. Unsere Politiker haben bei der 2. Verhandlung, bei welcher sich das Land verpflichtet hat, an den Bund einen Betrag von 1,2 Milliarden Euro zu bezahlen, mit dem Finanzminister auf die Aufnahme einer Besserungsklausel vergessen. Hinzu kommt noch, dass im Zuge der Auflösung des Zukunfts­fonds das Land an den Bund noch einen zusätzlichen Betrag von 68 Millionen Euro zahlt. Da sich die Grundlagen der Vereinbarung geändert haben, ist eine Nachverhandlung vorzunehmen. Es darf nicht sein, dass alle vom Mehrerlös profitieren und nur das Land Kärnten draufzahlt. Allein bei der Zahlung, die jetzt im Zusammenhang mit der Auflösung des Zukunftsfonds zu leisten ist, hätte man die Frage, ob dem Bund überhaupt ein Anspruch zusteht, über ein Schiedsgerichtsverfahren kostengünstig und zeitnah entscheiden können. Diese Vorgangsweise wurde bereits bei der Lösung der Frage, ob dem Land Kärnten noch eine Haftungsprovision zusteht, angewendet. So aber agiert das Land Kärnten als Befehlsempfänger aus Wien. Ziel der Nachverhandlungen muss es sein, dass der Bund auf 50 % seiner Forderung, somit auf 600 Millionen verzichtet, und entspricht diese Ab­schlagsquote annähernd jener, die aus dem Mehrerlös im Zusammenhang mit der Heta-Abwicklung zu erwarten ist.
  4. Wassercluster: Kärnten verfügt über Wasserressourcen, und könnten diese die Grundlage für eine Modellregion in Europa bilden. In Zeiten, in denen die Dürreperioden zunehmen – wird der Rohstoff Wasser zum blauen Gold des 21. Jahrhunderts. Ein Kärntner Wassercluster könnte hochqualifizierte Arbeitsplätze schaffen und in Zeiten des Klimawandels ein Hot Spot für Forschungsprojekte werden.
  5. Verwaltungsreform: Die versprochene Verwaltungsreform wurde bis dato nicht umgesetzt. Weder im Bereich des Personals gibt es Einsparungen noch wurden Strukturre­formen in Angriff genommen. Das Land muss nicht Mehrheitseigentümer der Kärnten Werbung sein. Die Mindestsicherung für Asylanten ist zu kürzen bzw. zu deckeln, wie dies auch in anderen Bundesländern bereits umgesetzt wurde. Im Bereich der öffentlichen Spitäler kann man Einsparungen ohne Schließungsszenarien vornehmen. Beispielhaft würde die Konzentration auf Schwerpunktthemen, die Auslastung der OP-Säle am Nachmittag und die Anpassung der Abrechnung mit den Zusatzversicherungen zu einer jährlichen Verlustreduktion in Millionenhöhe führen. Man muss nur den Mut aufbringen, bestehende Strukturen zu ändern und nicht nach dem Motto „Weiter so wie bisher“ agieren.

Kärnten braucht dringend einen Kriterienkatalog, um die zukünftigen Heraus­forderungen zu meistern. Der Landeshauptmann wird nicht für die Koalitionsbe­schaffung in Wien sondern für die Anliegen Kärntens bezahlt.