Besserungsklausel

Die Diskussion darüber, ob das Land Kärnten nicht verpflichtet gewesen wäre, mit dem Bund eine Besserungsklausel zu vereinbaren, ist ein Beweis für die einseitige Berichterstattung der Kleinen Zeitung zugunsten von Kaiser & Co. Anstatt objektiv über das Versäumnis im Rahmen der Verhandlung mit dem Bund zu diskutieren und Lösungsvorschläge anzudenken, wird reflexartig mit der Medienkeule auf die FPÖ eingeschlagen. Das befriedigt vielleicht persönliche Rachegelüste – dem Land ist damit jedoch nicht geholfen.

Bei der ersten Verhandlung mit dem Bund wurde noch vereinbart, dass für den Fall, dass die HETA mehr erzielt als angenommen, das Land Kärnten von den 1,2 Milliarden Euro nur 800 Millionen Euro zurückzahlen muss. Eine Besserungsklausel von 400 Millionen Euro. Mangels Zustimmung der Gläubiger der HETA kam es zu keiner Einigung.

Bei der zweiten Verhandlung wurde auf diese Besserungsklausel vergessen. Das hat nichts mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) zu tun, wie dies die Chefredakteurin Antonia Gössinger in ihrem Kommentar vom 14. April 2017 als Rechtfertigung für die Vorgangsweise von Kaiser & Co anführt. Im FMStG findet sich keine Bestimmung, die den Inhalt einer Vereinbarung zwischen dem Bund und einem Land regeln würde.

Das Argument der SPÖ, wonach es bei einer Verschlechterung der Situation der HETA zu einer Nachzahlung gekommen wäre, ist auch nicht stichhaltig. Eine (nur einseitige) Besserungsklausel ist gängige Praxis in der Geschäftswelt und war diese auch Teil der ersten Verhandlung. Wie vergesslich man in eigenen Angelegenheiten doch sein kann.

Die Chefredakteurin der Kleinen Zeitung führt in ihrem Kommentar weiters aus, dass die Auflösung des Zukunftsfonds für Kärnten keinen Verlust bringt. Das ist so, wie wenn jemand, der sein Haus verliert, behauptet, er sei froh darüber, weil er zukünftig keine Dachreparatur mehr zu bezahlen hat.

Hätte man aus Kärntner Sicht mit dem Bund unbefangen auf Augenhöhe verhandelt, wäre eine Besserungsklausel, wie diese auch der BayernLB zugestanden wurde und die nunmehr von der positiven Entwicklung der HETA profitiert, Teil der Vereinbarung gewesen. Dies verlangt schon das Gleichbehandlungsgebot der Gläubiger.

Aufgrund der geänderten Rahmenbedingung (HETA-Quote) muss das Land Kärnten vom Bund eine Nachverhandlung einfordern. Über die Schützenhilfe der Chefredaktion der Kleinen Zeitung kann sich zwar Kaiser & Co freuen, von einer Berichterstattung, die der Politik unabhängig auf die Finger schaut, würden jedoch alle im Land profitieren.