Der Sachwalter

Seit Jahren liefern die Kärntner Politiker den Beweis dafür, dass sie Entscheidungen treffen, die dem ökonomischen Hausverstand zuwider laufen. Die Basis für diese „Tatü Tata Tatü Tata“-Politik ist die fehlende Kontrolle und die Gewissheit, dass auch bei Verletzung von Sorgfaltspflichten niemand zur Verantwortung gezogen wird.

Jetzt hat der Rechnungshof die Entwicklung des Mitarbeiterstandes im Landesdienst überprüft. Der dabei festgestellte Postenschacher wurde sogar der Staatsan­waltschaft mitgeteilt. Die Fix-Jobs-Deals sind dem Prüforgan offensichtlich sauer aufgestoßen.

Zu den Fakten: Vor der Landtagswahl im März 2013 wurden noch Mitarbeiter der politischen Büros (Landtagsclub- und Sekretariatsmitarbeiter) in den Landesdienst übernommen, und zwar ohne Ausschreibung und unbefristet. Unter der Ära des LH Peter Kaiser wird diese Bestellungspraxis prolongiert. Statt die Planstellen im Personalbereich wie beschlossen zu reduzieren, wurden in der Zeit von 2011 bis 2014 hunderte neue Mitarbeiter in den Landesdienst aufgenommen. Auch in Hypo-Zeiten wie diesen denken unsere Politiker nicht daran, ihre eigenen Ziele einzuhalten.

Kärnten hat die höchste Arbeitslosenrate, und die Stimmung im Land ist im Keller. Zum Zwecke der Konsolidierung der Landesfinanzen werden überall im Sozialbe­reich Kürzungen vorgenommen, Förderungen gestrichen und öffentliche Investitio­nen aufs Eis gelegt. Trotz dieser Einschnitte ist die Erreichung des strukturellen Null­defizits in weite Ferne gerückt. Und die Postenschacherei im öffentlichen Dienst geht munter weiter, als wäre nichts geschehen.

Gibt es einen Ausweg aus dieser Misere? Ja. Kärnten braucht einen Sachwalter, der als Aufsichtsperson die Regierung kontrolliert und ohne dessen Zustimmung keine belastenden Beschlüsse für die Zukunft mehr gefasst werden dürfen. Dieser Sanierer ist vom Präsidenten des Rechnungshofes vorzuschlagen.

Es ist schon klar, dass die Politiker alles versuchen werden, um dieser „Entmündi­gung“ zu entkommen. Aber den Verursachern der Diskussion um die Insolvenz unseres Landes sei eine Bestimmung im Strafgesetzbuch in Erinnerung gerufen (§ 159 Absatz 3 StGB). Diese sieht vor, dass es zu einer grob fahrlässigen Beeinträchti­gung der Interessen der Gläubiger kommt, wenn die Zahlungsunfähigkeit des Landes nur deshalb vermieden werden kann, weil der Bund einspringt. Eine Bevor­mundung durch einen Sachwalter ist das kleinere Übel als eine Verurteilung wegen fahrlässiger Krida.

Jeder Unternehmer hat Sorgfaltspflichten einzuhalten. Die Privilegierung der Politiker darf nicht immer dazu führen, dass der Steuerzahler der Dumme ist. Wenn diese so sorglos handeln, dass sogar der Konkurs eines Landes möglich ist, darf dies nicht ohne Konsequenzen bleiben.