Die Sesselkleber

1.200 Millionen Euro sollen die Kärntner über die nächsten Jahrzehnte für die Hypo- Katastrophe zahlen. Das beschließen jene Politiker, die bereits anno dazumal in der Regierung und im Landtag die Übernahme der unbegrenzten Haftung des Landes für die Schulden der Hypo abgenickt haben.

Jetzt treten Kaiser, Schaunig & Co plötzlich als Problemlöser auf. Ein solcher Rollenwechsel – vom Brandstifter zur Feuerwehr – ist nur in der Politik möglich. Wenn jemand in der Wirtschaft so agiert, muss er die Verantwortung übernehmen und kann nicht die Folgen seiner Fehlentscheidung – mit Ausnahme der Banken; das ist jedoch ein anderes Kapitel – auf die Allgemeinheit abwälzen.

Es ist durchaus menschlich, dass keiner gerne freiwillig von der Bühne der Macht abtritt und auf ein Salär von über 10.000 Euro im Monat verzichtet. Aber wer eine solche Fehlentscheidung getroffen hat, die nunmehr sogar die Existenz des Landes gefährdet, darf schon aus Befangenheitsgründen nicht mehr als „Top-Team“ auftreten.

Stellen Sie sich vor, wie der Bund bei den Verhandlungen mit den Bittstellern aus Kärnten umgeht. In Anbetracht des Umstandes, dass die Gesprächspartner die Selben sind, die das Problem auch verursacht haben, gewinnt das einstige Leitmotiv im ÖVP-Club, nämlich „Hände falten, Gosch‘n halten“ wieder an Bedeutung.

Anstatt die Mitverantwortlichkeit des Bundes aufgrund der Fehler im Rahmen der Notverstaatlichung und der daran anschließenden Pleite, Pech & Pannen-Politik zu thematisieren, agieren Kaiser & Co in Wien als Befehlsempfänger. Kein Wunder, weil sie sich zumindest in ihrem Innersten nicht von ihrer moralischen Verantwortung lösen können. Nach außen hin muss sowieso der verstorbene Landeshauptmann Haider post festum für das eigene Unvermögen herhalten.

Können unsere Landespolitiker ihre Verantwortung abwälzen und mit dem Steuerzahler machen, was sie wollen? Nicht ganz. Die Grenzen liegen bei einer grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen gemäß § 159 Abs 2 StGB. Wer durch eine kridaträchtige Handlung die Zahlungsunfähigkeit eines Landes herbeiführt und diese nur deshalb nicht eintritt, weil der Bund eingreifen muss, ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen. Für die Erkenntnis, dass die Übernahme einer Bürgschaft ohne betragsmäßiger Begrenzung nicht den Grundsätzen ordentlichen Wirtschaftens entspricht, reicht schon das Grundschulwissen aus. Dass das Land Kärnten am Kapitalmarkt keinen Kredit mehr bekommt, ist auch bekannt. Die handelnden Personen wären gut beraten, sich mit dem Sorgfaltsmaßstab auseinanderzusetzen. Sonst könnte ihnen ihr Sessel, auf dem sie kleben, trotz beharrlicher Weigerung dennoch abhanden kommen.